Als „bewährtes Distanzeinsatzmittel“ verteidigt Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) den Reizstoff, mit dem Polizisten bei den Castor-Aktionen im November 2010 Demonstrantinnen und Demonstranten begast hatten.
Die Betroffenen seien vorher über den Einsatz des Gases informiert worden und hätten sich zurückziehen können, geht aus der Antwort hervor, mit welcher der Ressortchef am Freitag in Landtag auf eine entsprechende Anfrage des Dannenberger Abgeordneten Kurt Herzog (DIE LINKE) reagierte. Reizstoffe, so Schünemann, würden gegen Menschenmengen nur dann eingesetzt, wenn von diesen „Gewalttaten ausgehen oder unmittelbar bevorstehen“.
Während eines Castor-Einsatzes bei Leitstade, auf den Kurt Herzog verwiesen hatte, ist nach Ansicht des Ministers offenbar eine solche Situation gegeben gewesen. Ein mit mehreren Beamten der Bundespolizei besetzter „Sonderwagen“ – im allgemeinen Sprachgebrauch vertraut als Panzer – sei dort in Brand gesetzt worden, darüber hinaus seien Polizisten mit Kleb- und Reizstoffen angegriffen sowie mit Tritten und Stößen verletzt worden.
Zu diesem Zeitpunkt, berichtet Uwe Schünemann, befanden sich Polizeieinheiten aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen im Bereich Leitstade. Im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen seien Reizstoffe eingesetzt worden. „Es kamen dabei 11 CS-Reizstoffpatronen (RP-721-8 CS Kal. 40 mm) zum Einsatz; darüber hinaus wurden insgesamt drei Wurfkörper (RW 78 CN DM 39) aus dem betroffenen und einem weiteren Sonderwagen im Nahbereich aus einer Wurfanlage geworfen“, antwortet der Minister.
Ein Parteifreund Schünemanns, der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium Ole Schröder, hatte dagegen im Dezember vergangenen Jahres die Öffentlichkeit mit einem Brief aufgeschreckt, in dem er offenbarte, dass die Polizei nach dem Castor-Einsatz 2010 "einen Ersatzbedarf von 2190 Reizstoffsprühgeräten" angezeigt habe. Dies berichtete damals nicht nur das Hamburger Abendblatt.
Ermittlungen wegen versuchten Mordes
Doch Innenminister Uwe Schünemann bleibt dabei: der Reizstoffeinsatz sei auch nach einer vorläufigen strafrechtlichen Bewertung zumindest durch Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt. Sodann schreibt Schünemann wörtlich: „In diesem Zusammenhang werden gegen die Störer Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch, versuchter schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes (zum Nachteil der Polizeibeamten, die im Sonderwagen saßen) geführt.
Foto: Andreas Conradt / publixviewing
Anmerkung:
Eine grausige Sammlung fast aller Schnapsideen von Herrn Schünemann (z.B. Verfassungsschützer als Grundrechtelehrer an die Schule) ist hier zu finden!