Neben den persönlichen Daten wie Geburtsdatum und Ort fordert der Akkreditierungsantrag auch Name und Anschrift der beauftragenden Redaktion inkl. Stempel. Der Zutritt zu Pressekonferenzen der Polizei soll nunmehr nur noch mit Akkreditierung möglich sein. Nach Angaben der Polizei sei die Teilnahme am Akkreditierungsverfahren freiwillig. Man könne allerdings angesichts der Flut von Presseausweisen, die mittlerweile existieren, nicht garantieren, dass Journalisten, die lediglich ihren Presseausweis bei sich tragen, an den einzelnen Einsatzorten schnell und unbürokratisch durchgelassen würden. Im Zweifelsfall müsse die Pressestelle eingeschaltet werden. Das kostet natürlich Zeit.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die sofortige Einstellung des Akkreditierungsverfahrens gefordert. Der Presseausweis des DJV und anderer Verbände, der für 2008 die Unterschrift der Innenminister trage, müsse als Nachweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ausreichen, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Die für die Pressearbeit zum Castor-Transport zuständige Polizeidirektion Lüneburg will nur solche Journalistinnen und Journalisten anerkennen, die sich bei ihr akkreditieren lassen. Der Presseausweis reiche nicht aus, weil es inzwischen eine Flut von Ausweisen gebe, schreibt die Polizeidirektion in einer Journalisteninformation. „Den Presseausweis von DJV, ver.di, BDZV, VDZ, Freelens und VDS bekommen nur hauptberuflich tätige Journalisten“, sagte Konken. „Ein Akkreditierungsverfahren durch die Polizei ist deshalb völlig überflüssig.“ Die Ausweisinhaber müssten im Rahmen der entsprechenden Sicherheitslage vor Ort freien Zugang zu Informationen und zur Route des Castor-Transports haben.
Hintergrund scheint eine Auseinandersetzung zwischen den Journalisten- und Verlegerverbänden einerseits und den Innenministerien andererseits zu sein, die sich nicht auf ein allgemeingültiges Verfahren für die Anerkennung von Verbänden, die Presseausweise ausstellen, einigen konnten. So fehlt ab nächstes Jahr auf den Presseausweisen der Journalisten- und Verlegerverbände die bisher auf den Rückseite abgedruckte Autorisierung der Innenminister.
Warum der Akkreditierungsantrag nun einfacher zu handeln sein soll, als das Ausstellen von sogenannten "Durchlasshilfen" wie in den vergangenen Jahren üblich, erschließt sich nicht unbedingt. Das Durchkommen an Sperren war ohne "Durchlasshilfe" genau so schwierig wie es jetzt ohne "Akkreditierung" sein dürfte. Der einzige Unterschied: in den vergangenen Jahren wurden die Durchlasshilfen erst vor Ort kurzfristig ausgestellt. Die Akkreditierungsanträge werden schon Wochen vorher angenommen und bearbeitet. Anzunehmende Konsequenz: die Einsatzleitung hat schon frühzeitig einen recht konkreten Überblick über die zu erwartenden Journalisten und ihre Zusammensetzung.
Eine rechtliche Grundlage für die "Akkreditierung" gibt es nach Auskunft der Polizeipressestelle zum Castortransport nicht. "Die Akkreditierung ist ein zusätzliches Serviceangebot von uns, damit jeder Journalist so schnell an seinen Zielort kommen kann, wie er das möchte. Es soll keine Zeitverluste geben", so Thorsten Oestmann, Pressesprecher der Polizei. "Die Akkreditierung ist völlig freiwillig. Inhaber von Presseausweisen der Verbände wie ver.di, djv etc. kommen auch weiterhin mit ihren Ausweisen problemlos durch. Für alle diejenigen allerdings, die einen Presseausweis eines eher unbekannten Verbandes besitzen, könnte die Nicht-Akkreditierung Zeitverluste bedeuten, weil die Einsatzkräfte vor Ort im Zweifelsfall die Pressestelle einschalten werden." Seine Kollegin aus Lüneburg ergänzt: "Im Grunde sind die Akkreditierungen genau das Gleiche wie früher die Durchlasshilfen."