Während das Bundesumweltministerium weiteren Castortransporten nach Gorleben eine klare Absage erteilt, möchte das Bundesfinanzministerium die Schlieffenkaserne in Lüneburg nicht freigeben, da dort "kurzfristig nicht mit dem Wegfall des Bundesinteresses zu rechnen ist." Also doch Castortransporte nach Gorleben?
Die grüne Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden hatte sich mit zwei Anfragen an die Bundesregierung gewandt. Zunächst wollte sie vom Bundesumweltministerium wissen, wie sie die rechtliche Situation bezüglich der noch zurückzunehmenden mittelradioaktiven Abfälle aus La Hague und Sellafield einschätzt. Greenpeace war kürzlich in einer Kurzanalyse zu dem Schluss gekommen, dass die Frage nicht eindeutig geklärt ist, ob die verglasten mittelradioaktiven Abfälle auch unter die im Standortauswahl-Gesetz festgelegte Regelung fallen, keine Castorbehälter mehr im Zwischenlager Gorleben einzulagern.
Darauf antwortete die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sütter am 31. Januar recht eindeutig. "Nach § 9a Absatz 2a Atomgesetz (AtG) dürfen noch aus der Aufarbeitung im Ausland zurückzunehmende verfestigte Spaltproduktlösungen nur in standortnahen Zwischenlagern bis zur Ablieferung an ein Endlager aufbewahrt
werden," heißt es in dem Schreiben. "Das gilt für alle 26 Castorbehälter, die aus Frankreich und
Großbritannien zurückgenommen werden müssen. Der in § 9a Absatz 2a AtG verwendete Begriff "verfestigte Spaltproduktlösungen" schließt sowohl verglaste hochradioaktive als auch die im vom Greenpeace beauftragten Gutachten hinterfragten verglasten mittelradioaktiven Abfälle ein."
Nach Auffassung von Schwarzelühr-Sutter sind die in den mittelradioaktiven Abfällen enthaltenen Stoffe "zweifelsohne ebenso Spaltprodukte wie die in den hochradioaktiven Abfällen enthaltenen Stoffe". Der dem Bundesamt für Strahlenschutz vorliegende Genehmigungsantrag werde in Abstimmung mit der Antragstellerin nur noch insoweit betrieben, als standortunabhängige Prüfungen, insbesondere die Fertigungsbegleitung der Behälter der Bauart CASTOR@HAW28M, fortgesetzt werden können.
Für Irritationen sorgt dagegen die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die Frage von Julia Verlinden, warum von der Bundesregierung die Schlieffen-Kaserne in Lüneburg nicht freiggeeben werde. "Die Bundesregierung begrüßt, wenn Kommunen sich aktiv an der Gewinnung von
Wohnraum durch die Nutzung von nicht mehr benötigten Bundesflächen beteiligen," so der parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter in seiner Antwort. "An der "Schlieffen-Kaserne" in Lüneburg besteht jedoch nach wie vor ein Bundesbedarf, da diese Liegenschaft von der Bundespolizei genutzt wird. Aufgrund dessen kommt ein Verkauf der Kaserne zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht. Der Bedarf wird fortlaufend überprüft - in Bezug auf die in Rede stehende Liegenschaft ist allerdings kurzfristig nicht mit einem Wegfall des Bundesinteresses zu rechnen. "