Die Polizei kündigte am Freitag an, gemeinsam mit den Ordnungsämtern in der Region die Einhaltung der Corona-Regeln repressiv zu kontrollieren. Heißt: Bussgeld, wenn Verstöße festgestellt werden.
Auf politischer Ebene war es angekündigt worden: die Einhaltung der - noch einmal verschärften - Corona-Regeln werden ab sofort konsequenter kontrolliert. Die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen kündigte nun auch für die Region verstärkte Kontrollen an.
Bereits am Mittwoch seien durch die Polizei Lüneburg präventiv fast 60 Betriebe
in der Lüneburger Innenstadt aufgesucht worden, heißt es in einer Polizei-Mitteilung. Dabei blieb es nach Polizeiaussage in den meisten Fällen bei aufklärenden Gesprächen, die nach Polizeiangaben "mit erkennbarer Akzeptanz" aufgenommen worden.
"Gedränge und Menschenmengen bieten ein optimales Umfeld für das Virus," begründet die Polizei das Vorgehen. "Gerade dort sind Abstand, Maske und deswegen auch Kontrollen bezüglich der aktuellen 2G- und 3G-Regelungen ein absolutes Muss." Bei den Kontrollen unterstützen MitarbeiterInnen der örtlichen Ordnungsämter.
Die Präsenz der Beamtinnen und Beamten innerhalb der Landkreise wird in den nächsten Tagen deutlich erhöht. Schwerpunktkontrollen werde es vor allem im Bereich der Gastronomie, im Öffentlichen Personennahverkehr und in Betrieben, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, kündigte die Polizei an.
Bei den Kontrollen wird es nicht nur Ermahnungen geben. Wer
gegen die geltenden Regeln verstößt, muss mit der Einleitung eines
Bußgeldverfahrens rechnen, kündigt die Polizei an.
Hier ein Auszug aus dem geltenden Bußgeldkatalog für Coronoa-Verstöße des Landes Niedersachsen für Corona-Verstöße:
- Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregeln 50 bis 150 Euro
- Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung 100 bis 150 Euro
- Überschreitung der Personenzahl oder Überschreitung der zulässigen Personenkapazität 500 bis 5000 Euro
- Wer die Berechtigung zur Teilnahme vortäuscht, muss mit einem Bußgeld zwischen 300 und 600 Euro rechnen.
Hier sind die weiteren Regelungen des Bußgeldkatalogs nachzulesen.
PS: Geboosterte sind ab Samstag von der Testpflicht ausgenommen - auch wenn die aktuelle Corona-Verordnung das noch nicht zulässt.
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