Durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geratene gemeinnützige Kulturvereine und -einrichtungen können auf Unterstützung durch das Land und den Lüneburgischen Landschaftsverband hoffen: insgesamt stehen landesweit 6 Milionen Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung.
Auch im Wendland sind mehrere gemeinnützige Kulturvereine durch die Coronakrise betroffen - zum Beispiel die Kulturvereine Platenlaase, Raum 2 oder Gartow. Die Haupteinnahme der Vereine, Eintrittsgelder aus Veranstaltungen oder Kinovorführungen fallen seit beinahe 3 Monaten aus - und es ist noch kein Ende der Veranstaltungsverbote abzusehen. Die eh schon engen Budgets erlauben eigentlich noch nicht einmal den Ausfall zwei, drei größerer Veranstaltungen. Ein monatelanger Einnahmeausfall könnte die Vereine schnell in die Insolvenz treiben.
Um dieses Risiko aufzufangen, hat das Land ein Sonderprogramm aufgelegt. Gemeinnützigen Kulturvereinen und Kultureinrichtungen, die durch die Covid-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gewährt das Land sogenannte „Billigkeitsleistungen“ für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes. Mit den Hilfen, die als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden, sollen wirtschaftliche Folgen der Pandemie (z. B. Stornokosten und Einnahmeausfälle für ausgefallene Veranstaltungen) gemildert werden. Landesweit stehen 6 Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind kulturelle Einrichtungen und Vereine mit Sitz in Niedersachsen, die ein regelmäßiges Kulturangebot vorhalten, das auch überörtlich wirksam ist. Die Antragsteller müssen gemeinnützig (z. B. ein eingetragener Verein oder eine Stiftung) sein. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die vom Bund, vom Land oder von den Kommunen getragen werden.
Anträge bis maximal 8.000 Euro sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Für Kultureinrichtungen in den Landkreisen Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen und in Wolfsburg ist der Lüneburgische Landschaftsverband zuständig.
Anträge über 8.000 Euro sind direkt an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 32, Leibnizufer 9, 30169 Hannover zu stellen. Eine Antragsfrist gibt es nicht, die Anträge können ab sofort bis zum 15. Juli gestellt werden; die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Anträge sollen möglichst kurzfristig entschieden werden.
Die Ausschreibung des Förderprogramms, ein Formular für Förderanträge und weitere Hin-weise können auf den Internetseiten des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur bzw. des Lüneburgischen Landschaftsverbandes eingesehen und heruntergeladen werden.
Foto: Ob die hiesigen Kulturverein den monatelangen Einnahmeausfall verkraften können, ist noch nicht absehbar. Finanzielle Unterstützung kommt jetzt vom Land.