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Corona-Verordnung: alles vorläufig und kaum verändert

Niedersachsen verlängert seine bis heute bestehenden Corona-Regeln bis zum 2. April - weitgehend unverändert. Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind für die Landesregierung ein "erzwungener schrittweiser Rückzug aus der Pandemiebekämpfung".

Die Landesregierung macht in ihrer Vorstellung der neuen Corona-Verordnung keinen Hehl daraus, dass sie die auf Bundesebene beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes für falsch hält. Deswegen nutzt es seine Möglichkeit, in einer Übergangszeit bestehende Regeln aufrechtzuerhalten.

Damit bleibt es auch ab morgen bis zum 2. April 2022 bei den bisherigen Vorgaben zur Maskenpflicht, zur Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen, also 2Gplus-, 2G- beziehungsweise 3G-Regelungen, beim Abstandsgebot und bei der Pflicht, Hygienekonzepte zu erstellen.

Ab dem 3. April 2022 kann das Land Schutzmaßnahmen nur noch in wenigen Bereichen verbindlich anordnen. Dazu gehören beispielsweise Maskenpflichten in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Testungen werden dann als Zugangsvoraussetzung nurmehr in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten vorgegeben werden können. Das geht nicht ohne die Zustimmung des Landtags. 

Mensch muss also nach dem 2. April selbst entscheiden, wie weit er sich und andere schützen oder wann es sinnig ist, einen Test zu machen.





2022-03-18 ; von asb/pm (text),
in Hannover, Deutschland

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