Deichplanung in Vietze: Beteiligungsverfahren beginnt

Beim Hochwasser 2013 sind in Vietze Dutzende Häuser vom Hochwasser überflutet worden. Damit das nicht wieder passiert, soll der Ort einen Deich bekommen. Ab Montag liegen nun die Planungsunterlagen zur öffentlichen Einsicht aus.

Nachdem die Gemeinde Höhbeck beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) die Genehmigung des ersten von insgesamt drei Planungsabschnitten für den Deichbau beantragt hatte, beginnt nun am Montag das formelle Beteiligungsverfahren.

Im Vorfeld waren bereits erfolgreich Verabredungen mit Eigentümern der für den Deichbau notwendigen Grundstücke sowie mit der Biosphärenreservatsverwaltung über Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen getroffen worden. Nach den Planungen soll ein Deich zunächst den am stärksten vom Hochwasser bedrohten Teil Vietzes schützen, der während des Elbehochwassers im Sommer 2013 besonders schwere Schäden zu verzeichnen hatte. Neben den Planungen zum Neubau des Deiches enthält der Antrag auch naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen, die teilweise im direkten Umfeld des geplanten Deiches liegen, zum Teil aber auch als externe Maßnahmen in den Gemarkungen Vietze und Brünkendorf vorgesehen sind. Nähere Einzelheiten sind den Planunterlagen zu entnehmen.

„Das Vorhaben erfordert die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, das der NLWKN vom Standort Lüneburg aus leiten wird", erläuterte Claudia Wiens den rechtlichen Rahmen.

Antrag und Planunterlagen liegen ab Montag, 10. November bis einschließlich 9. Dezember 2014 bei der Samtgemeinde Gartow während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Neben der ortsüblichen Bekanntmachung in der Gemeinde wird der NLWKN den Bekanntmachungstext sowie Auszüge aus den Planunterlagen ab 10.11.2014 zusätzlich auch in seinem Internetauftritt unter www.nlwkn.niedersachsen.de veröffentlichen.
(UPDATE 10.11.2014): die Antragsunterlagen stehen hier! zum Download bereit.

Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zum 23. Dezember 2014 Einwendungen bei der Samtgemeinde oder beim NLWKN erheben, teilt das NLWKN mit. Die Einwendungen müssen  schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden müssen.

Foto / Angelika Blank: Dutzende Eigentümer mussten im Sommer 2013 grundsanieren, nachdem das Wasser teilweise bis zu einem Meter in den Häusern gestanden hatte. Mit dem neuen Deich soll das nie wieder vorkommen.



2014-11-06 ; von Angelika Blank (autor),
in 29478 Vietze

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