Auf Nachfrage von wnet widersprach heute Franz-Josef Guckeisen, Fachdienstleiter der Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung, der Aussage einer DB-Sprecherin, die Rückschnittmaßnahmen an der Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg seien "in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden" geschehen.
"Das ist definitiv falsch", so Franz-Josef Guckeisen am Dienstag Morgen. "Im Gegenteil, ich hatte große Mühe, herauszufinden, wer denn bei der Deutschen Bahn überhaupt zuständig für die Rückschnittmaßnahmen ist." Nach längerem Durchfragen erreichte er dann einen gewissen "Herrn Müller", der ihm erklärt habe, dass alle Maßnahmen nach den Vorschriften des Naturschutzgesetzes durchgeführt würden.
"Ich habe mit Herrn Müller dann telefonisch noch einmal die Vorschriften des § 39 Naturschutzgesetzes besprochen, nach denen Rückschnittmaßnahmen zwischen dem 1. März bis zum 30. September verboten sind. Zulässig sind allein "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen," erklärte Guckeisen.
Und weiter erläuterte der Fachdienstleiter: "Nur wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wäre, könnte die Deutsche Bahn auch - nach vorheriger Genehmigung - größere Maßnahmenn außerhalb dieser Zeiten durchführen lassen."
Doch nach Auskunft des Fachdienstleiters hat die Deutsche Bahn die Behörde noch nicht einmal über die anstehende "Pflegemaßnahmen" informiert. "Eine unserer Mitarbeiterinnen ist jetzt von mir beauftragt worden, Umfang und Ausmaß der Schnittmaßnahmen zu überprüfen", so Guckeisen. Danach wird er entscheiden, ob und inwieweit die Rückschnittmaßnahmen an der Bahnstrecke womöglich ganz gestoppt werden müssen.
Foto: Andreas Conradt
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