Thema: migration

Deutschkurse demnächst auch für Asylbewerber?

Derzeit können Asylbewerber erst dann an Deutschkursen teilnehmen, wenn ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben. Das Land Niedersachsen unterstützt nun eine Bundesratsinitiative, nach der es auch Immigranten im laufenden Verfahren möglich sein soll, an Integrationskursen teilzunehmen.

Im Innen- und Rechtsausschuss des Bundesrates wird am Dienstag, dem 3. Dezember 2013 ein Gesetzantrag des Landes Schleswig-Holstein beraten. Er beinhaltet die Öffnung der Integrationskurse für EU-BürgerInnen, AusländerInnen mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete.

„Ich freue mich, dass Niedersachsen die Initiative aus Schleswig-Holstein unterstützen wird. Damit setzen wir unsere Koalitionsvereinbarung um, Integrationskurse unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus zugänglich zu machen," so Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. "Bisher werden zu viele Menschen über Jahre von der staatlich bereitgestellten Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Sprache ausgeschlossen. Das muss sich ändern.“

Zum Hintergrund

Die Konferenz der Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder hatte in der vergangenen Woche eine Resolution zur Öffnung der Integrationskurse verabschiedet. Sie empfiehlt der Bundesregierung die Zulassung zum Integrationskurs auch für AusländerInnen mit Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen sowie Asylbegehrenden und Geduldeten zu ermöglichen. Damit würde ein Parallelsystem zu den bestehenden Integrationskursen vermieden werden.  




2013-12-03 ; von pm (autor), asb (autor),

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