Thema: corona

Ab Montag: weniger Testpflichten - mehr Freiheiten

Im Freibad ins kühle Nass springen, das Bier auf der Außenterrasse ohne Testpflicht genießen. Und die Schüler dürfen wieder in die Schule. Ab Montag gelten zahlreiche Lockerungen. Auch in Lüchow-Dannenberg. Aber nur solange die Inzidenz unter 50 bleibt.  


Ab Montag ist einiges wieder möglich, was bisher verboten war. Außenterrassen sind auch ohne negative Tests offen, Veranstaltungen - ob drinnen oder draußen - sind wieder möglich. Fitnessstudios und andere Sporteinrichtungen und -anlagen können ebenfalls wieder genutzt werden. Für Kids und alle Schwimmbegeisterten vielleicht das Wichtigste: Freibäder dürfen geöffnet werden. Für die Kids ohne Testpflicht!

Aber: Das alles ist nur erlaubt, solange die 7-Tage-Inzidenz unter 50 bleibt. Denn in der neuen Landesverordnung, die ab Montag (31. Mai) gilt, sind Lockerungen und Beschränkungen nach Inzidenzwerten festgelegt. Unter 35, zwischen 35 und 50, über 50 sind die Marken, nach denen sich die Regeln richten.

Auf die Landkreise kommt dadurch mehr Arbeit zu: sie müssen bei jedem Wechsel der Inzidenzstufe Allgemeinverfügungen erlassen, mit denen die dann geltenden Regelungen aus der Landesverordnung in Gang gesetzt werden. Über einer Inzidenz von 100 gilt die sogenannte "Bundes-Notbremse" - womit sich Landesregeln erübrigen.

Was ab Montag in Lüchow-Dannenberg gilt (solange die Inzidenz unter 50 bleibt):

Tests: Vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene sind von der Testpflicht befreit.

Private Treffen: Erlaubt sind Treffen mit bis zu zehn Personen aus max. drei Haushalten oder aus einem Haushalt + 2 Personen. Kindergeburtstage oder vergleichbare Treffen mit max. 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus den Erwachsenen des gastgebenden Haushaltes sind wieder zulässig.  

Datenerhebung
bleibt. Sie soll elektronisch erfolgen und nur im Einzelfall in Papierform geführt werden, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist. 

Veranstaltungen und Treffen in geschlossenen Räumen. Es dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen. Sie müssen während der Veranstaltung sitzen. Die Teilnehmer/Besucher müssen einen negativen Test vorlegen. Ein Hygienekonzept muss erstellt werden.

Für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt: sitzend dürfen bis zu 250 Personen teilnehmen - stehend nicht mehr als 100. Auflagen: Hygienekonzept und Testpflicht.

Veranstaltungen mit Bühnenprogramm (Theater, Kinos, Opernhäuser etc .)
Keine Begrenzung der Besucherzahl, aber ZuschauerInnen müssen sitzen. Ist eine Lüftungsanlage vorhanden, reicht in Innenräumen ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Besuchern. Auch hier gilt: Zutritt nur mit negativem Coronatest.

Religiöse Veranstaltungen - erlaubt ohne Teilnehmerbegrenzung, aber mit Hygienekonzept. Kein Gesang (ist erst ab Inzidenz unter 35 wieder erlaubt).  

Beherbergung. Touristische Übernachtungen sind erlaubt, allerdings dürfen nur 80 % der Kapazität belegt werden. Gäste müssen bei Ankunft einen negativen Test vorlegen und dann zweimal pro Nutzungswoche. Übernachten in Camping- oder Wohnwagen auf öffentlichen Flächen ist verboten. 

Gastronomie. Die Bewirtung auf Außenterrassen ist ohne negativen Test möglich. Wer innen im Restaurant essen möchte, muss einen negativen Coronatest vorlegen. Sowohl für die Innen- als auch die Außengastronomie gilt eine Sperrfrist von 23 bis 6 Uhr. Private Feiern dürfen in der Gastronomie bis zu einer Teilnehmerzahl von bis zu 50 Personen stattfinden. Allerdings nur draußen. 

Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars und ähnliches bleiben weiterhin geschlossen (erst ab < 35 wieder geöffnet).

Einzelhandel. Die Testpflicht ist bereits seit vergangener Woche aufgehoben. Baumärkte gelten nun auch als Verkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs.

Messen, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte (z. B. Flohmärkte), Jahrmärkte etc. sind mit einem Hygienekonzept wieder erlaubt. 

Körpernahe Dienstleistungen. Wenn Maske tragen nicht möglich ist, muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden.

Betreuungsangebote in Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten etc. sind bis zu 50 TeilnehmerInnen erlaubt. Bei mehrtägigem Aufenthalt muss vor Beginn ein negativer Test vorgelegt werden. Es dürfen auch mehr als 50 TeilnehmerInnen mitmachen - sofern am Anfang und dann zweimal pro Woche Coronatests durchgeführt werden. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen. 

KiTas. Keine Einschränkungen. Ein Rahmen-Hygieneplan zu erstellen. Wenn die Einhaltung der Abstandsregeln nicht möglich ist, gilt Maskenpflicht - Kinder bis zur Einschulung sind davon ausgenommen.

Schulen. Präsenzunterricht in festgelegten Gruppen, in denen sich die Personenzusammensetzung möglichst nicht ändert. Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume (wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann), für die SchülerInnen der Sekundarbereiche I und II auch in den Klassenräumen. 

Außerschulische Bildung etc.: Instrumental- und Vokalunterricht ist wieder ohne Personenbegrenzung erlaubt. Ein Hygienekonzept muss erstellt werden.

Sport in geschlossenen Räumen. Fitnessstudios sowie öffentliche und private Sportanlagen dürfen mit einem Hygienekonzept wieder öffnen. Gruppen von bis zu 30 Personen dürfen drinnen wie draußen auch Kontaktsportarten betreiben. Wenn mehr Personen teilnehmen, darf nur kontaktfreier Sport betrieben werden. Bei Sport in Innenräumen (auch Fitnessstudios) müssen Erwachsene einen negativen Test vorlegen. Schwimmbäder dürfen nur für Schwimmunterricht oder Reha-Kurse öffnen.

Übersicht: Wo muss ein negativer Test vorgelegt werden (in der Stufe unter 50)?

> Zoos, Tierparks, Freizeitpark etc. (nur wenn auch geschlossene Räume betreten werden können)

> Veranstaltungen, drinnen und draußen

> Touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten (offen und geschlossen)

> Touristische Beherbergung: bei der Anreise und dann zweimal wöchentlich während des Aufenthalts; Belegung bis 80 % der üblichen Kapazität erlaubt.

> Fitnessstudios (nur Erwachsene)

> Schwimmbäder (nur für Kurse und Rehamaßnahmen geöffnet). Testpflicht für Erwachsene, auch Lehrer und Betreuer

> Innengastronomie

> Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen (wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann)

> Erwachsene im Sportbereich



Bild von Westfale auf Pixabay


2021-05-30 ; von Angelika Blank (autor),
in Hannover, Deutschland

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