Ausstellungen sind nach den niedersächsischen Verordnungen grundsätzlich erlaubt. Nun stellte Landrat Jürgen Schulz klar: für Hof- oder Dorfausstellungen gelten die gleichen Bedingungen wie für sonstige Verkaufsstellen.
Immer wieder wurde in all den Jahren innerhalb der KLP-Organisation darüber diskutiert, ob es nicht ein "Sabbatjahr" geben sollte. In diesem Jahr hat sich nun diese Dikussion durch die Corona-Krise erübrigt: zum ersten Mal in 30 Jahren wurde die Kulturelle Landpartie (KLP) abgesagt.
Was aber nicht heißt, dass nicht einzelne Kunsthandwerker bzw. Künstler überlegen, dennoch eine Einzelausstellung zu veranstalten. Ausstellungen sind nach den Corona-Verordnungen ja ausdrücklich erlaubt. Wie Landrat Jürgen Schulz berichtet, sind hierzu einige Anfragen im Kreishaus eingegangen.
Dem Krisenstab bereitete die Frage, wie diese Scheunen- bzw- Hofausstellungen einzuordnen sind, einiges Kopfzerbrechen. Doch nun gibt es eine klare Ansage von Landrat Jürgen Schulz.
Für Hofausstellungen gelten gleiche Bedingungen wie für andere Verkaufsstellen
Hof- bzw. Scheunenausstellungen sind erlaubt, aber für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Verkaufsstellen. "Auch für angedachte Einzelausstellungen auf einem Hof gilt, dass
in den Räumen zehn Quadratmeter Verkehrsfläche pro Besucher bestehen
müssen. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist
einzuhalten und analog zum Betreten von Handelsgeschäften besteht die
Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung," so Schulz am Montag in einer Erklärung.
Ebenso müssen die Ausstellungsmacher Hygienekonzepte vorlegen, die unter anderem beinhalten, dass für die Besucher Handwasch- und Desinfektionmöglichkeiten vorhanden sind. Die zu KLP-Zeiten übliche Hofgastronomie ist verboten. Nur die ganzjährigen bestehenden gastronomischen Betriebe dürfen - nach den aktuellen Regeln - öffnen.
Mehrere (Einzel)ausstellungen in einem Dorf werden von Landrat Schulz wie ein Dorf- oder Straßenfest gewertet - und diese sind nach den geltenden Corona-Regeln untersagt.
Auch das freie Camping auf Wiesen oder Freiflächen ist verboten. "Neben der schon bisherigen Fragwürdigkeit aus
baurechtlichen oder naturschutzrechtlichen Gründen kommt in diesem Jahr
hinzu, dass mangelnde Hygienemöglichkeiten und - Konzepte
das relativ ungeordnete Campen in der freien Landschaft verbieten," so Schulz.
„Es
tut mir schrecklich leid“, so Landrat Jürgen Schulz weiter, „von der
bisher liebgewonnenen Kulturellen Landpartie werden in diesem Jahr
bestenfalls Einzelfragmente möglich sein und auch
die nur mit Rahmenbedingungen, die keine Freude aufkommen lassen. Mein
Appell richtet sich deshalb an alle potenziellen Veranstalter und
Besucher: Akzeptiert diese Situation – so schwer es uns allen auch
fällt. Lasst alle Scheunen und Wiesenpforten geschlossen
und bleibt zu Hause. Veranstaltungen und auch nur Einzelangebote
landpartieähnlicher Art können in diesem Jahr nicht stattfinden!“
Foto | Gerhard Ziegler: Es gehört zur Kultur der Landpartie, mit Enttäuschungen kreativ umzugehen - wie hier auf einer KLP-Ausstellung vor einigen Jahren.