Das Land Niedersachsen hat auf 114 km Länge zwischen Schnackenburg und Geesthacht neue Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Auf diesen vom Hochwaser bedrohten Flächen gelten nun andere Bau- und Nutzungsbedingungen.
Im Wesentlichen definiert udrch den Trassenverlauf der Elbdeiche, soll das mehr als 6000 ha grosse Gebiet nun den Anwohnern mehr Schutz bieten. Flüsse nehmen sich bei Hochwasser den Raum, den sie benötigen, um sich ausdehnen zu können – natürliche Überschwemmungsgebiete eben. Das nunmehr ausgewiesene Überschwemmungsgebiet der Elbe dient dazu, einerseits den Bereich eines möglichen Hochwasserereignisses einzugrenzen und andererseits der Bevölkerung die potentiell betroffenen Gebiete aufzuzeigen.
Von dem neuen Überschwemmungsgebiet an der Elbe sollen nach Ansicht des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) profitieren die Menschen in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Harburg. Das neue Überschwemmungsgebiet erstreckt sich über den gesamten frei fließenden Abschnitt der Elbe auf niedersächsischem Gebiet.
Die Hochwasserereignisse an der Elbe im August 2002 sowie im April 2006 haben eindrucksvoll gezeigt, dass ein vorbeugender Hochwasserschutz nur durch die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten erzielt werden kann: "Nur wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen beispielsweise oder eine Änderung der Nutzung", betonte Herma Heyken, Pressesprecherin des NLWKN. "Flächennutzungs- und Bebauungspläne in diesen Gebieten müssen sich dem Ziel des Hochwasserschutzes unterordnen".
Genehmigungsfrei im Überschwemmungsgebiet bleiben u. a. das Aufstellen von Weidezäunen und Viehtränken. Andere Bauvorhaben oder intensivere Nutzungen müssen genehmigt werden. Über den Verordnungstext und die Karten können sich Interessierte bei den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Harburg sowie in den Rathäusern von Bleckede, den Samtgemeinden Gartow, Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Scharnebeck und Elbmarsch sowie der Gemeinde Amt Neuhaus informieren.
Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Bereits 2007 hat der NLWKN eine Leitstelle zur Koordinierung der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete eingerichtet. Sofern für die Gewässer und Gewässerabschnitte ein Überschwemmungsgebiet noch nicht festgesetzt wurde, werden diese Gebiete durch den NLWKN ermittelt und anschließend bis spätestens 2012 durch die unteren Wasserbehörden – also die Landkreise, die kreisfreien Städte bzw. die Region Hannover – in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung als Überschwemmungsgebiete festgesetzt.
Aktuell werden vom NLWKN in Lüneburg die Planunterlagen erstellt für den sich anschließenden Elbeabschnitt zwischen der Staustufe Geestacht und der Landesgrenze zu Hamburg. Das eigentliche Verfahren zur Festsetzung dieses Überschwemmungsgebietes übernimmt dann der zuständige Landkreis.
Ab sofort werden zahlreiche Gebiete auf dem neu gestalteten Kartenserver präsentiert. Die Überschwemmungsgebietskarten sind hier zu finden: Zu den Überschwemmungsgebieten"
Foto: Angelika Blank
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