Thema: endlagersuche

Endlagerkommission diskutiert erste Phase des Auswahlverfahrens

Heute tagt in Berlin erneut die Arbeitsgruppe 3 der Endlagerkommission. Schon im Vorfeld für Aufregung sorgte der Diskussionsvorschlag, Zwischenergebnisse des grundlegenden Berichts des "Vorhabensträgers" nicht öffentlich zu diskutieren.

In ihrer Beratungsvorlage zur heutigen Sitzung schlagen Prof. Armin Grunwald und Michael Sailer vor, dass die Zwischenschritte des grundlegenden Berichts für die weitere Standortsuche nicht veröffentlicht werden. Der "Vorhabenträger" (ein neues, noch zu bildendes Konstrukt aus Bundesamt für Strahlenschutz und DBE) müsse die Möglichkeit haben, zunächst "in einem geschützten Raum" seine Aufgaben zu erfüllen . "Ohne einen solchen geschützten Raum für die internen Erarbeitungen ist eine fachliche Arbeit des Vorhabensträgers kaum möglich," sind Grunwald und Sailer überzeugt.

Der Vorhabenträger soll nach der Beratungsvorlage in drei Teilschritten "in Betracht kommende Standortregionen" identifizieren:

1. Anwendung der von der Kommission festgelegten Ausschlusskriterien (Ausscheidung von ungünstigen Regionen)
2. Anwendung der Mindestanforderungen (weitere Regionen werden ausgeschlossen)
3. In einem dritten internen Teilschritt soll die dann verbleibende Landkarte daraufhin untersucht werden, in welchen verbliebenen Regionen die Anforderungen an eine sichere Endlagerung voraussichtlich gut erfüllt werden können. Dies geschieht durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien - ebenfalls von der Kommission festgelegt.

Auch Kriterien sind noch in der Diskussion

Bereits im Juli hatten der Geologe Detlef Appel und der Bauingenieur Wolfram Kudla ihre Vorschläge für Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen der Endlagerkommission vorgestellt. Auch diese Vorschläge sollen in der heutigen Sitzung weiter diskutiert werden. 

Laut Kudla und Appel sind als Endlagerregionen Gebiete von vornherein auszuschließen, die sich großräumig zu schnell heben, und zudem Gebiete mit aktiven Störungszonen, in denen Brüche des Gesteins zu erwarten sind. Als weitere Ausschlusskriterien listeten der Ingenieur und der Geologe seismische oder vulkanische Aktivität in der Region, Eingriffe durch Bergbau in den potenziellen Standort, junges, auf Wasserbewegung hindeutendes Grundwasser und ein schlecht prognostizierbares Gebirgsverhalten auf.

Bei den Mindestanforderungen setzten Kudla und Appel eine hohe Undurchlässigkeit des Untergrunds an erster Stelle. Nach einer weiteren Anforderung soll der den Abfall einschließende Gebirgsbereich mindestens 100 Meter mächtig sein. Zudem soll er in einer Tiefe zwischen 500 und 1.500 Metern liegen. In der Fläche soll der Bereich bei Salz eine Ausdehnung von mindestens vier Quadratkilometern und bei Tonstein und Kristallingestein eine Ausdehnung von mindestens zwölf Quadratkilometern haben.

Über Abwägungskriterien wollen Kudla und Appel eine für die Endlagerung günstige geologische Gesamtsituation beschreiben. Danach soll das Gebiet nicht zur Bildung von Klüften neigen. Das Deckgebirge über dem Einschlussbereich soll einen günstigen Aufbau haben. Auch das Rückhal-tevermögen gegenüber Radionukliden und die Fähigkeit, Wärme abzuleiten, schlagen zu Buche.

Wie gesagt: die vorgenannten Kriterien sind bisher Vorschläge von Detlef Appel und Wolfram Kudla. Sie sollen in der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe 3 weiter diskutiert werden.



 


2015-08-25 ; von Angelika Blank (autor),
in Berlin, Deutschland

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