Thema: fracking

Fachausschuss gegen Fracking und CCS in der Region

Bereits am Mittwoch beschloss der Fachausschuss für Brandschutz, Bau, Abfall und Energie in Lüchow, dass in diesem Landkreis kein Frackingverfahren angewandt werden darf. Auch gegen die CO2-Verpressung in den Untergrund wandte sich der Ausschuss des Kreistages.

 

Einstimmig empfiehlt der zuständige Fachausschuss, dass der Kreistag bei seiner nächsten Sitzung beschließen möge:

1. der Kreistag hält die Anwendung von Fracking-Verfahren für zu gefährlich und letztlich auch für unwirtschaftlich, da mit der Verlängerung von fossiler Energiegewinnung die Energiewende hin zur vollständigen Versorgung mit Erneuerbaren Energien verzögert wird.

2. Der Kreistag fordert, dass bei Bohrungen auf dem Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg eine Anwendung des Fracking ausgeschlossen wird.

3. Der Kreistag fordert Landes- und Bundesregierung auf, das Fracking auf gesetzlichem Wege zu verbieten. Die Landesregierung wird insbesondere aufgefordert, das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, sowohl in Bezug auf die Erlaubnis der Aufsuchung von Erdgaslagerstätten als auch deren Förderungsbewilligung entsprechende Anträge in Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen.

4. Der Kreistag fordert zudem, dass bei der Verbringung bzw. Verpressung von so genannten Lagerstättenwässern Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen sind, bzw. auf eine Verpressung zu verzichten ist.

Zur Begründung führen die Abgeordneten auf, dass laut aktuellem Gutachten des Umweltbundesamtes derzeit „keine wissenschaftlich fundierten Kenntnisse über potenzielle Umweltauswirkungen auf Grundwasservorkommen und somit auch Trinkwassergewinnungsgebiete und Oberflächengewässer" vorliegen.

In Niedersachsen würden solche Projekte trotz dieser unausgeräumten Probleme von der Landesregierung genehmigungstechnisch und finanziell gefördert. Zwar mehren sich in der Politik die Stimmen, zumindest in Trinkwassergewinnungs- bzw. -vorranggebieten auf das Fracking zu verzichten. Es fehlen aber nach wie vor entsprechende gesetzliche Grundlagen, die den Gefahren Rechnung tragen.

Das vollständige Gutachten des Umweltbundesamtes gibt es hier! im Download.

Keine Anwendung der CCS-Technik in Lüchow-Dannenberg

In der gleichen Sitzung beschäftigte sich der Fachausschuss auch mit dem Antrag, das sogenannte "CCS"-Verfahren im Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht zuzulassen.

2011 wurde ein Katalog der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) öffentlich bekannt, in dem 408 potenzielle Standorte aufgeführt waren für die Verpressung von CO2 in den Untergrund. Dieses CO2 soll mittels der CCS-Technik (carbon capture and storage) an Kohlekraftwerken während des Energieerzeugungsprozesses abgeschieden und anschließend verpresst werden. Nach Informationen der Abgeordneten ist weiterhin ein europaweites Pipelinenetz geplant, durch das das CO2 von den Erzeugungsstandorten zu den Lagerungsstandorten geleitet werden soll.

Die Nutzung der Energieerzeugung mittels Kohlekraftwerken findet trotz Energiewende nach wie vor statt. Der Neubau von weiteren Kohlekraftwerken wird auch von der Niedersächsischen Landesregierung nach den Worten von Umweltminister Stefan Birkner für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Durch die sukzessive Verteuerung von Zertifikaten im Emissionshandel in den kommenden Jahren wird Kohlekraft über kurz oder lang nicht mehr ohne CO2-Abscheidung praktikabel sein.

Der Bundestag hat nun ein CCS-Gesetz beschlossen, dass den Ländern zwar Spielräume gibt, diese Technik zu beschränken, aber keine grundsätzliche Ausschlussmöglichkeit vorsieht. Weiterhin ist im Gesetzeszweck der Klimaschutz nicht mehr erwähnt und die Haftung geht letztlich auch auf den Staat über.

Das von der Niedersächsischen Landesregierung in Aussicht gestellte Landesgesetz soll laut Ankündigung der Landesregierung lediglich die CCS-Nutzung für 3 Jahre mit besonderen Hürden versehen. Sie will zunächst einmal grundsätzlich nutzbare Areale von nicht nutzbaren trennen. Danach sollen bestimmte andere Nutzungen Vorrang bekommen, z.B. touristische.

Sowohl die Bundes- als auch die vorgesehene Landesgesetzgebung erlauben letztlich doch die Nutzung der CO2-Verpressung. Weiterhin wird dieses Verfahren durchaus auch angewendet, um Erdgaslagerstätten stärker als bisher auszubeuten.

Im Bereich des Orteils Krummasel der Gemeinde Küsten liegt ein von der BGR bezeichneter potenzieller Standort für die CO2-Verpressung.

Deshalb empfiehlt der Fachausschuss dem Kreistag, auf seiner nächsten Sitzung zu beschließen, dass er 1. jegliche CO2-Verpressung auf seinem Gebiet ablehnt.

2. Der Kreistag hält die CCS-Technik für zu gefährlich und technisch unausgereift, weil nicht gewährleistet ist, dass das CO2 langfristig im Untergrund verbleibt und zudem die Haftung für Schäden letztlich bei der öffentlichen Hand verbleibt.

3. Der Kreistag hält sie zudem für unwirtschaftlich bzw. zu teuer, da mit dem Verfahren ein erheblicher zusätzlicher energetischer Aufwand verbunden ist.

4. Der Kreistag sieht in der CCS-Technik ein rückwärts gewandtes Verfahren, das dem notwendigen zügigen Vorgehen bei der Energiewende hin zur vollständigen Versorgung mit Erneuerbaren Energien entgegen steht und die Nutzung der Umwelt belastenden Kohlekraft auf unbestimmte Zeit fortsetzt.

5. Der Kreistag spricht sich vehement gegen die Nutzung des Untergrundes in Krummasel aus und wird alles Erdenkliche unternehmen, um einer eventuellen Nutzung entgegen zu wirken.

6. Der Kreistag fordert Bundes- und Landesgesetzgeber auf, auf die CCS-Technik zu verzichten. Den Ländern muss die Möglichkeit gegeben werden, dauerhaft kein CCS zuzulassen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Votum des Kreistags Rechnung zu tragen.

Wie gesagt: diese Beschlüsse wurden vom Fachausschuss einstimmig gefasst.

Foto: Mike Norton / Schematische Darstellung des hydraulischen Gewinnungsverfahrens, welche mögliche Umweltauswirkungen darstellt.




2012-11-03 ; von pm / asb (autor),

fracking   ccs   wirtschaft   energie   kommunalpolitik  

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