Die Beschwerde eines Landschaftsplaners aus Zernien führte nun zu einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Der Vorwurf: der Landkreis habe bei zwei Schutzverordnungen gegen EU-Recht verstoßen.
Im Jahre 2017 verabschiedete der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Naturschutzgebietsverordnung „Lüchower Landgrabenniederung“ und die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Lüchower Landgraben“ als Teil des FFH-Gebietes und des Vogelschutzgebietes „Landgraben- und Dummeniederung“.
Nach der Ansicht von Willy Hardes, Landschaftsplaner aus Braasche (Zernien), hat die Verwaltung dabei gegen EU-Vorschriften verstoßen. Die Beschwerde richtet sich gegen mehrere Punkte der Verordnung. Zum Beispiel dürften Maßnahmen weiterhin durchgeführt werden, die vor der Verabschiedung der Verordnung genehmigt worden waren.
Auch die einseitige Befreiung von Straßen- und Wegeseitenrändern vom Mahdverbot zwischen März und Juli wird von Hardes mit der Begründung kritisiert, dass so rund die Hälfte der Braunkehlchen-Brut vernichtet würde. Unter anderem kritisiert Hardes des Weiteren die nicht erfolgte Abstimmung mit dem Nachbarland Sachsen-Anhalt, obwohl die Flächen zum Teil genau auf der Grenze zwischen den beiden Bundesländern liegen.
Nach nunmehr anderthalb Jahren nahm die EU-Generalkommission "Umwelt" nun Hardes' Beschwerde zum Anlass, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
Beim Landkreis ist im Rahmen des EU-Verfahrens inzwischen eine Aufforderung zur Stellungnahme eingegangen. Die Verwaltung sieht sich jedoch in keiner Weise von dem Vertragsverletzungsverfahrens angesprochen. In einer Mitteilung des Landkreises heißt es: "Alle Kritikpunkte des Herrn Hardes sind nicht Gegenstand des Vertragsverletzungverfahrens der EU oder Gegenstand des im Artikel zitierten Aufforderungsschreibens. "
In dem Schreiben der Europäischen Kommission/Generaldirektion Umwelt vom 12.9.2019 an Willy Hardes heißt es dagegen: "Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommision dank der Informationen, die Sie übermittelt haben, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hat einreichen können. Am 25. Juli 2019 wurde ein Aufforderungsschreiben an Deutschland verschickt. Das Gebiet DE 3031-301 (Anmerkung: die Landgraben-Dummeniederung) wurde in diesem Verfahren mitaufgenommen."
Der Ausgang dieses Verfahrens ist offen - und wird wohl erst nach Jahren klar sein.
Foto | Christian Fischer: Wiesentümpel südwestlich von Volzendorf (innerhalb des Naturschutzgebietes "Lüchower Landgrabenniederung".)