Auch über Weihnachten müssen immer noch Telekom-Kunden in Lüchow-Dannenberg auf
Festnetztelefonie verzichten. Die grünen Abgeordneten Miriam Staudte und
Julia Verlinden fragten nun bei der Bundesregierung nach, was unternommen
wird. Die Antwort bleibt unbefriedigend.
Angesichts der Tatsache, dass in über zehn Ortschaften die Festnetzanschlüsse monatelang nicht funktionierten (und teilweise immer noch nicht repariert sind), fragte die grüne Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden schriftlich bei der Bundesregierung nach, was sie zur Verbesserung der Festnetz-Telefon-Versorgung im Wendland unternimmt. Die grüne Landtagsabgeordnete Miriam Staudte hat sich derweil mit der Bitte um Unterstützung bei der Instandsetzung des Telefonnetzes in Waddeweitz an Landeswirtschaftsminister Althusmann gewandt.
Bernd Althusmann hat Miriam
Staudte mündlich eine Prüfung des Sachverhaltes zugesagt und sein
Digitalstaatssekretär Herr Muhle hat sich umgehend mit der Telekom in
Verbindung gesetzt und ihr Anliegen dort vorgetragen.
Die Bundesregierung
zeigt in ihrer Antwort an Julia Verlinden dagegen wenig Elan und
verweist lediglich auf die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Julia
Verlinden ist von der Antwort der Bundesregierung enttäuscht, die
lediglich auf die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur verwiesen hat:
„Ich habe keinerlei
Verständnis, dass die Regierung nicht aktiv wird gegenüber den
zuständigen Behörden," so Verlinden. "Es darf nicht sein, das auf dem
Land die
Festnetztelefone über so einen langen Zeitraum nicht funktionieren – und
das in einer Region,
wo noch lange nicht überall der Mobilfunk-Empfang gesichert ist. Gerade
viele ältere Mitbürger verfügen gar nicht über Alternativen zum
Festnetz. Hier besteht akuter Handlungsbedarf!“
HINTERGRUND:
Im Rahmen des
Telekommunikationsgesetzes ist die Telekom verpflichtet, den Anschluss
an ein öffentliches Telekommunikationsnetz zu gewährleisten. Allerdings
schreibt das Gesetz nicht vor, wie schnell die Reparaturen erledigt sein
müssen. Hier gibt es keine Fristen.
Wie aus der Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur hervorgeht, ist anscheinend eine Novelle des
Telekommunikationsgesetze geplant. Damit sollen die gesetzlichen
Vorgaben zum Universaldienst sowie zum Entstörungsdienst überarbeitet
werden. "Der nur für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht geltende Entstörungsdienst soll ausgeweitet werden," heißt es in der ministeriellen Antwort. Zudem sollen alle Anbieter verpflichtet werden, einer Störung nicht nur unverzüglich „nachzugehen“, sondern die konkrete Störung zu beheben.
Noch ist nicht bekannt, ob die verschärften
Spielregeln für den Entstörungsdienst dann auch für vergleichsweise
kleine Unternehmen wie die NGN-Telecom, die in Lüchow-Dannenberg das Glasfasernetz betreibt, gelten werden.
Bild von Heinz Teuber auf Pixabay: Kabelsalat erst nach dem Verteilerkasten?
Das wäre schon mal ein Riesenfortschritt - doch mindestens am Höhbeck
sind noch mehrere Löcher offen, wo die Techniker seit Monaten nach
Kabelschäden suchen.