Eine der vielen Tagesordnungspunkte, die der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag abzuarbeiten hatte, ist eine Neuregelung beim Führerschein für Feuerwehreinsatzfahrzeuge. Bisher mussten nämlich die Fahrer dieser Einsatz-LKWs die Zusatzkosten privat tragen. Für die Feuerwehren ein echtes Problem, wird doch die Nachwuchsuche dadurch noch mehr erschwert.
Besitzer des Führerscheins der Klasse B dürfen seit Einführung der zweiten Führerscheinrichtlinie 1999 keine Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen fahren. Hierdurch haben freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste, THW und Hilfsorganisationen große Nachwuchsprobleme. Ein Kompromiss, der nach langen Verhandlungen zwischen Verkehrsministerium und Feuerwehrverbänden kürzlich im Bundestag beschlossen wurde, sieht vor, dass für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen eine feuerwehrinterne bzw. verbandsinterne Ausbildung und Prüfung ausreicht. Bei Fahrzeugen zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen ist aber weiterhin eine Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Am Freitag stand dieser Beschluss zur Abstimmung im Bundesrat auf der Tagesordnung.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich mit Vertretern der Landesfeuerwehrverbände in den Gesprächen mit Ministerien und Politik lange intensiv für Lösungen eingesetzt, damit bundesweit überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem Pkw-Führerschein auch wieder kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren verboten und bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren, vor allem im ländlichen Raum.
„Der geplante Feuerwehr-Führerschein ist ein erster Erfolg. Wir haben in der jetzigen politischen Konstellation das Mögliche erreicht. Unser dauerhaftes Ziel bleibt die Anerkennung der Feuerwehr als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen Führerscheinrichtlinie und darauf beruhend eine generelle Befreiung bis 7,5 Tonnen“, sagen DFV-Präsident Hans-Peter Kröger und der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern, Alfons Weinzierl.
Mit einem Entschließungsantrag für den aktuellen Bundesrat unterstützt nun auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann die Anliegen der Feuerwehr. "Der jetzige Kompromiss ist ein erster Schritt - allerdings im Hinblick auf die gewünschte Erleichterung für die ehrenamtlich Tätigen unzureichend. Er ist nicht geeignet, die Nachwuchsproblematik bei den Feuerwehren im Bereich der Fahrzeugführer zu bewältigen und stellt sogar die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren in Frage", sagte Schünemann. „In unserem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen, die anerkannten Rettungsdienste, die technischen Hilfsdienste und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes eine Berechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nach einer praktischen Unterweisung ohne extra Ausbildung und Prüfung erhalten können. Dies allerdings nur, sofern sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind", so der Innenminister. Der Beschluss des Bundesrates, der auch einem Beschluss der Innenministerkonferenz entspricht, sieht zudem die Bitte an die Bundesregierung vor, sich für eine Anerkennung der genannten Dienste als Bestandteil des Katastrophenschutzes durch die Europäische Führerscheinrichtlinie einzusetzen und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freizumachen.
Für den Deutschen Feuerwehrverband ist der existierende Beschluß zwar ein Fortschritt, birgt aber für Samtgemeinden und junge Feuerwehrleute immer noch Probleme. Für den Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses unter anderem folgende Bedingungen angesetzt werden: Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein. Weitere Festlegungen, zum Beispiel den Inhalt der internen Ausbildung, sollen die Länder individuell treffen. „Die Länder bekommen dadurch einen großen Spielraum, den sie nach ihren Gegebenheiten sinnvoll gestalten können“, erklärt DFV-Präsident Kröger.
Der bayerische LFV-Vorsitzende Alfons Weinzierl betont: „In den Ländern, wo die Regelung bis 4,75 Tonnen aufgrund der vielen kleinen Ortsfeuerwehren auch sinnvoll ist, legen wir Wert darauf, dass Ausbildung und Prüfung auf den am geringsten nötigen Aufwand begrenzt werden.“ Dies könne zum Beispiel im Rahmen der regulären Maschinistenausbildung erfolgen.
Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine abgespeckte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung geplant, die mit maximal rund 700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa zwischen ein Drittel und zur Hälfte günstiger sein könnte als die reguläre Fahrschulausbildung der Klasse C 1. Außerdem soll „C 1 Feuerwehr“ nach zwei Jahren Nutzung in der Feuerwehr zu einem vollwertigen Führerschein C 1 umgeschrieben werden können. „Dies soll auch ein Anreiz für junge Menschen sein, sich in den Feuerwehren zu engagieren“, sagt DFV-Präsident Kröger.
Trotzdem: die Kosten für die abgespeckte Ausbildung müssen entweder der Fahrer privat oder die Samtgemeinden tragen. Oft teilen sich Samtgemeinde und Fahrer die Kosten. Für große Fahhrzeuge über 4,75 to bleibt das Problem: Hier muss ab Herbst sogar noch eine gewerbliche Zusatzausbildung nachgewiesen werden, um diese Fahrzeuge fahren zu dürfen.
LFV-Vorsitzender Weinzierl bekräftigt: „Selbstverständlich werden wir nach einem Jahr sehen, ob der jetzt geplante Feuerwehr-Führerschein ein guter Kompromiss ist – da werden wir den Bundestag auch beim Wort nehmen. Unser langfristiges Ziel muss sein, dass Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne jeden zusätzlichen Aufwand gefahren werden dürfen, so wie dies jahrzehntelang möglich war.“
Für den Feuerwehrverband, aber auch für Kreisbrandmeister Uwe Schulz ist jetzt aktuell erst einmal interessant, dass der Beschluss des Bundestags nun zunächst durch eine Umsetzungsverordnung des Landes in Realität umgesetzt wird. Denn erst dann kann der Feuerwehr-Führerschein in der Praxis umgesetzt werden.
Wie am späten Nachmittag bekannt wurde, hat der Bundesrat einerseits den Beschluß des Bundestags bestätigt und den Entschließungsantrag von Minister Schünemann angenommen. Nun wird sich der Bundestag noch einmal damit beschäftigen müssen, ob der Feuerwehr-Nachwuchs demnächst auch Feuerwehrautos über 4,75 to ohne aufwändige und teure Prüfungen fahren darf.
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