Formfehler: In Lüchow muss neu gewählt werden

Durch einen Formfehler muss in Lüchow der Erste Samtgemeinderat neu gewählt werden. Thomas Raubuch war am 28. April zwar mit deutlicher Mehrheit im Amt bestätigt worden - allerdings ist die Wahl ungültig, weil im Wahlverfahren ein Fehler gemacht worden war.

Wie die Samtgemeinde Lüchow am Dienstag mitteilte, war Lüchows Erster Samtgemeinderat, Thomas Raubuch, in geheimer Wahl am 28. April durch den Samtgemeinderat in seinem Amt bestätigt worden. Wie sich nun heraus stellte, muss die Wahl auf Grund eines Formfehlers wiederholt werden. Raubuch hatte in einem ersten Wahlgang 15 Stimmen der anwesenden 25 Ratsleute erhalten.

Da der Samtgemeinderat aus 35 Mitgliedern besteht, sind für eine nötige absolute Mehrheit allerdings 18 Stimmen nötig. In einem zweiten Wahlgang, der direkt im Anschluss an die Feststellung des Wahlergebnisses angeschlossen wurde, erreichte Thomas Raubuch mit 15 Stimmen die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder. Allerdings schließt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) bei der Wahl eines Ersten Samtgemeinderats die Durchführung eines solchen zweiten Wahlganges aus.

Die Stimmanzahl durfte sich nicht auf die Zahl der anwesenden Ratsleute beziehen, sondern Raubuch hätte eine Mehrheit der im Rat vertretenen Mitglieder, also 18 Stimmen von 35 Mitgliedern, erzielen müssen.

"Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bedauert sehr, dass eine erneute Wahl erforderlich ist," so die Samtgemeinde in einer Mitteilung. Die Fraktionsvorsitzenden aller im Samtgemeinderat vertretenen Parteien wurden laut Samtgemeinde über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit bereits informiert.

Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland sieht das Problem nicht als politischen Winkelzug. Bei der Wahlsitzung sei durch Zufälligkeiten viele Ratsmitglieder "quer durch die Fraktionen" nicht anwesend gewesen. Und dass ausgerechnet bei der Wahl eines Ersten Samtgemeinderats die sonst übliche Regelung für den zweiten Wahlgang nicht gilt, sei schlichtweg "durchgerutscht". Nun soll die Wahl möglichst noch in der Woche um den 20. Mai nachgeholt werden.

Hintergrund: Der Erste Samtgemeinderat vertritt den Samtgemeindebürgermeister als allgemeine Vertreter in allen Angelegenheiten, die seine Stellung als Verwaltungsleiter mit sich bringen. Er wird auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt und dafür in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.





2016-05-03 ; von asb (autor), pm (autor),
in 29439 Lüchow, Deutschland

kommunalpolitik  

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