Bisher gibt es um das Zwischenlager Gorleben kaum nennenswerte Schutzmaßnahmen gegen äußere Angriffe. Nun genehmigte das Bundesamt Pläne für Sicherheits-Nachrüstungen.
Was genau zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört, die das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) vergangene Woche genehmigte, ist nicht bekannt. Das wird als "Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch" gehandelt.
Die Unterlagen sind nicht
öffentlich zugänglich. "Haben Täter Kenntnis aller Auslegungsgrundlagen
und Kenntnis der Einzelheiten der Gegenmaßnahmen, wären die Maßnahmen
wirkungslos," begründet das BfE die Geheimhaltung. Diese Vorgehensweise sei 2010 vom
Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren um
die Genehmigung der Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente bestätigt worden, so die Genehmigungsbehörde.
Das einzige was das BfE mitteilt, ist, dass zu den neuen Sicherheitsanlagen "der Bau zusätzlicher, von außen sichtbarer Wände am Zwischenlagergebäude" gehört. Vermutlich ist damit eine Mauer gemeint, die schon seit Jahren in der Diskussion ist.
Neben der atomrechtlichen Genehmigung ist für die BGZ (Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung) als Betreiberin des Zwischenlagers zusätzlich eine baurechtliche Genehmigung des Landkreises Lüchow-Dannenberg erforderlich, um die Maßnahmen umsetzen zu können. Diese baurechtliche Genehmigung ist noch nicht erteilt.
Sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen wird die BGZ das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen in die Wege leiten," teilt das BfE mit.
Genutzt wird das Zwischenlager Gorleben für die Aufbewahrung von Behältern mit hochradioaktiven Abfällen (Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie Glaskokillen mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland).
Hintergrundinformationen zur der Nachrüstung finden sich auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums.
Foto | BGZ: Das Zwischenlager für Atommüll in Gorleben soll besser gegen äußere Angriffe geschützt werden. Was genau passieren soll, bleibt allerdings weitestgehend ein Geheimnis der BGZ und des BfE.