Rund 850 Grundstückseigentümer werden in den nächsten Wochen Post von der Kreisverwaltung erhalten. In den Briefen wird ihnen mitgeteilt, wo sich auf ihrem Grundstück gesetzlich geschützte Biotope befinden.
Auwälder,
Sümpfe und Trockenrasen haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind Beispiele für
gesetzlich geschützte Biotope. Sie liegen aber nicht unbedingt auf öffentlichem Grund, sondern oft auf Grundstücken, die Privatleuten oder Land- und Forstwirten gehören.
In den vergangenen Wochen waren bereits die
Grundstückseigentümer in den betroffenen Gemeinden der Samtgemeinde
Elbtalaue benachrichtigt worden. Nun folgen die Gemeinden Gorleben, Höhbeck,
Gartow und Schnackenburg, teilte die Kreisverwaltung am Dienstag mit. „Das Schreiben ist lediglich eine Information
über vorhandene, bereits geschützte Biotope“, erklärt der Leiter des
Fachdienstes Naturschutz Franz-Josef Guckeisen. “Es werden damit keine
neuen Flächen unter Schutz gestellt.“ Jedem Schreiben liegen eine Karte
mit der genauen Abgrenzung und der Bezeichnung des geschützten Biotops
sowie weitere Informationen bei.
Was bedeutet es, wenn sich ein gesetzlich geschütztes
Biotop auf meinem Grundstück befindet? Der Biotopschutz schließt die
Nutzung der Flächen nicht aus, so die Naturschutzbehörde. Es solle lediglich verhindert werden, dass
diese sehr selten gewordenen Lebensräume zerstört oder erheblich
beeinträchtigt werden. Eine bisherige rechtmäßige Nutzung bleibe somit
auch weiterhin erlaubt.
„Die Information ist für Eigentümer und vor allem
Bewirtschafter besonders wichtig, um Konflikte mit dem Naturschutzrecht
und ggf. der Agrarförderung über cross compliance zu vermeiden“, so
Guckeisen.
Der Fachdienst Naturschutz hilft bei Fragen rund um das Thema Biotopschutz gern weiter. Kontaktdaten: Telefonnummer: 05841 120 510 oder naturschutz@luechow-
Foto: Auch Feuchtwiesen mit ihren zahlreichen Blumen und Kräutern wie hier Wiesenschaumkraut und Sumpfdotterblume gehören zu den geschützten Biotopen.