In Lüchow-Dannenberg sind rund 900 Beschäftigte massiv von der Schließung der gastronomischen Betriebe betroffen. Die Gastronomie-Gewerkschaft fordert deswegen einen Schutzschirm.
Über 100 Hotels, Restaurants, Eisdielen und andere gastronomische Betriebe mussten ihre Türen bis auf Weiteres schließen. Niemand weiß wann und wie es weitergehen kann. Während die Unternehmer Kurzarbeitergeld und andere staatliche Hilfen in Anspruch nehmen können, trifft es die rund 900 Beschäftigten besonders hart. Sie müssen mit Kurzarbeitergeld auskommen - 60 % ihres Gehalts bzw. 67 % bei Familien mit Kindern.
Für viele ist das existenzbedrohend - zumal im Moment völlig offen ist, welche Betriebe die monatelang Schließung überleben werden. Deshalb fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Corona-Schutzschirm für Beschäftigte.
„Die
meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt
zuhause bleiben. Zwar können sie Kurzarbeitergeld bekommen. Das liegt
aber nur bei 60 Prozent (Eltern: 67 Prozent) des ohnehin oft geringen
Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, . "Eine Fachkraft ohne Kinder in der
Steuerklasse I muss jetzt mit durchschnittlich rund 900 Euro netto über die Runden kommen.
Dabei ist das fehlende Trinkgeld nicht einbezogen,"sagt Steffen
Lübbert von der NGG Lüneburg .
Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringen. Eine Regelung für die Branche, die besonders durch Minijobs und Teilzeitstellen geprägt ist, sei dringend notwendig, so Lübbert.
Bislang
habe der Dehoga dies jedoch abgelehnt. „Es kann nicht sein, dass
Gastwirte und Hotelbesitzer nach Milliardenhilfen vom Staat rufen, aber
auf der anderen Seite ihre Beschäftigten im Regen stehen lassen.“ Ziel
müsse sein, die Einbußen für Arbeitnehmer so gering wie möglich zu
halten und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern. Wie das gehen könne,
hätten die Unternehmen in der Systemgastronomie (Mc Donald’s, Burger
King, Nordsee) gezeigt.
Zusammen mit der NGG hat sich die Branche kürzlich auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettolohns geeinigt. Lübbert stellt fest, dass in Unternehmen mit Betriebsrat vertretbare Lösungen für die Beschäftigten gefunden werden. Diese sehen neben einer Aufstockung auch Kündigungsschutzregelungen und eine Absicherung von Minijobbern vor, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Das neue Kurzarbeitergeld wurde im März im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu. „Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Lübbert.
Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona
Bild von RitaE auf Pixabay: Mit leeren Tische und Stühlen müssen die gastronomischen Betriebe noch eine ganze Weile leben - wer diese lange Stillstandszeit überleben wird, ist noch völlig unklar.