Zumindest zeitweise könnte die Veränderungssperre für den Bereich des Salzstocks Gorleben fallen. Zum 31.3.2017 läuft diese Regelung aus. Ein Gesetzesentwurf für die Neuregelung wird aber voraussichtlich erst später beschlossen werden.
Überraschung löste beim Erntedankfrühstück der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) in Gartow die Information aus, dass die Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben "definitiv" am 31. Dies teilte Dieter Schaarschmidt, Mitarbeiterin der Bundestagsabgeordneten Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Grüne) mit. Bei der Umweltausschusssitzung des Bundestages in dieser Woche hatte Ministerialrat Peter Hart für das Bundesumweltministerium bestätigt, dass die Veränderungssperre für Gorleben definitiv zum 31. März 2017 ausläuft, auch wenn bis dahin noch keine bundesweite Nachfolgeregelung in Kraft getreten sein sollte.
Mit einer bundesweiten Regelung sollen potentielle
Atommüll-Endlagerstandorte davor geschützt werden, durch anderweitige
Nutzung (z.B. Fracking, Bohrungen oder andere Formen der Erkundung oder
des Rohstoffabbaus) für die zukünftige Atommüll-Endlagerung unbrauchbar
gemacht zu werden. Für den Salzstock Gorleben würde die Aufhebung der Veränderungssperre bedeuten, dass dann anderweitige Nutzungen wie z. B. Salzabbau möglich würden.
Nach den Informationen von Julia Verlinden soll der Textentwurf der neuen Regelung voraussichtlich bis
Jahresende vorliegen. Doch vor dem Inkrafttreten muss dieser nicht nur
im Bundestag beraten werden, sondern auch mit allen Bundesländern
abgestimmt werden. Notfalls, so wird Ministerialrrat Hart von Julia Verlinden zitiert, werde man einen Kabinettsbeschluss
fassen, damit das neue Gesetz dann rückwirkend zum 31.3. in Kraft
treten kann.
Im Klartext: zumindest für einige Monate könnte im nächsten Jahr ein ungeregelter Zustand herrschen, in dem unterirdische Arbeiten im Bereich des Salzstocks nicht abgelehnt werden können.