Ein uralter Rahmenbetriebsplan aus dem Jahre 1983 galt bisher als rechtliche Grundlage für die Erkundung des Salzstocks in Gorleben. Gorlebengegner sind schon länger der Ansicht, dass diese "Betriebserlaubnis" mit dem Standort-Auswahlgesetz ungültig wurde. Greenpeace und der Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff wollen dies jetzt gerichtlich klären lassen.
Am Donnerstag reichten Greenpeace und Fried Graf von Bernstorff Klage beim Verwaltungsgericht in Lüneburg ein.
"Als
am 27. Juli 2013 das Standortauswahlgesetz (StandAG) in Kraft trat und
damit eine neue Endlagersuche offiziell begann, wurde die weitere
Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet und lediglich ein sogenannter
Offenhaltungsbetrieb vereinbart. Für diesen reichen einfache
Hauptbetriebspläne aus," so Greenpeace zu den Gründen für die Klageeinreichung. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel
(Grüne) hatte nach dem Inkrafttreten des StandAGs veranlasst, dass das Landesamt für Bergbau und
Energie (LBEG) den veralteten Rahmenbetriebsplan Ende September 2013 aufhebt. Dagegen hatte jedoch das Bundesamt für
Strahlenschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) am 21.10.2013
Klage erhoben und die Aufhebung angefochten. Diese Klage ist bom BMU bis heute noch nicht zurückgenommen worden.
Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen, dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der 30 Jahre alte Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung und war aufgrund dessen seit Jahrzehnten umstritten.
"Jetzt zeigt sich, ob es die Bundesregierung mit einer
ergebnisoffenen Endlagersuche ernst meint oder sich Gorleben als letzte
Hintertür offen hält", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)
hatte vergangene Woche Gespräche mit dem niedersächsischen
Umweltminister zum Rahmenbetriebsplan angekündigt. Edler: "Wir
befürchten, dass die juristische Entscheidung in dem Verfahren zwischen
Land und Bund zugunsten eines politischen Deals in die Länge gezogen
wird. Deshalb haben wir jetzt selbst Klage eingereicht."
Weiter erläutert Greenpeace zur Klageeinreichung: "Der umstrittene Rahmenbetriebsplan bildete bisher die juristische Grundlage für die Erkundung des Salzstocks Gorleben. Das Standortauswahlgesetz regelt in § 29, dass die Erkundung mit Inkrafttreten des Gesetzes endet. Folgerichtig müsste auch die juristische Grundlage dafür ihre rechtliche Wirksamkeit endgültig verloren haben. Gleichzeitig soll Gorleben aber unter "Wahrung aller rechtlichen Erfordernisse" in das neue Suchverfahren mit einbezogen werden. Bisher zählt das BMU den alten Rahmenbetriebsplan offenbar zu den "rechtlichen Erfordernissen", auf die man in Gorleben nicht verzichten könne, während noch nicht einmal andere Standorte benannt sind oder gar Betriebspläne an anderen Standorten vorliegen. Edler: "Wenn die Politik behauptet, Gorleben würde in Zukunft wie jeder andere Standort behandelt, gleichzeitig aber nicht einmal den Erkundungsfreibrief von 1983 aufgeben will, hört sich das schon wieder nach Trickserei und nicht nach einem ehrlichen Neustart bei der Endlagersuche an." Die Kläger befürchten zudem, dass nach einem politischen Scheitern des bis 2034 angelegten Endlagersuchprozesses der alte Rahmenbetriebsplan eine nahtlose Fortsetzung des Endlagerbaus im ungeeigneten Salzstock Gorleben doch noch ermöglichen könnte."
Die vollständige Klageschrift findet sich auf den Internetseiten von greenpeace ... click!
Foto: Im August 2012 besichtigte auch der heutige niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil das Erkundungsbergwerk in Gorleben