Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Donnerstag die Klagen von zwei Gorlebengegnern als unzulässig abgewiesen. Die Kläger wehren sich gegen die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Salzstocks.
Greenpeace und Fried Graf von Bernstorff hatten dagegen geklagt, dass Grundbesitzer den Untergrund im Bereich des Salzstockes nicht verändern dürfen. Die Bundesregierung will sich mit der sogenannten "Veränderungssperre" die Nutzung als Endlager für Atommüll offen halten.
Bereits im Juli waren die beiden Kläger vor dem Oberlandesgericht mit einem Eilantrag gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat die aktuelle Klage zwar für unzulässig erklärt, aber die Berufung zugelassen.