Mitte Mai hatte die GNS nachts ein sogenanntes "Bohrlochgroßgerät" in das Zwischenlager nach Gorleben bringen lassen. Seitdem lässt die Gorlebengegner der Verdacht nicht los, dass dort die umstrittene Bohrlocheinlagerung vorbereitet werden soll. Am 10. Juni wurd die kritsche Anfrage der SPD im niedersächsischen Landtag beantwortet ...
In der Sitzung am 10. Juni 2010 hatte das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz auf die kritischen Fragen der SPD-Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers geantwortet. Schröder-Ehlers wollte wissen:
1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Planungen und Bauvorhaben am Atommüllzwi-schenlager und am Erkundungsbergwerk, welche Betriebserweiterungen sollen dazu wann genehmigt werden?
2. Für welchen Einsatz oder für welche Funktionen ist das Bohrlochgroßgerät am Standort Gorleben vorgesehen?
3. Wozu soll die geplante Konditionierungsanlage konkret eingesetzt werden, und welche Transporte von Atomabfall welcher Kategorie sind damit verbunden?
Darauf antwortete ein Vertreter des niedersächsischen Umweltministeriums:
Seit den 80er-Jahren wurden in Deutschland Demonstrationsversuche in Kombination mit systemanalytischen Arbeiten durchgeführt, um die technische Machbarkeit der Endlagerung im Salz nachzuweisen. Das Referenzkonzept für die Endlagerung sieht eine Streckenlagerung von ausgedienten Brennelementen in Pollux-Behältern sowie eine Bohrlochlagerung von verglasten Wiederaufarbeitungsabfällen in Kokillen vor. Die technische Machbarkeit der Streckenlagerung in Pollux-Behältern wurde in den 90er-Jahren durch Demonstrationsversuche nachgewiesen.
In diesem Zusammenhang stand auch das Versuchsvorhaben für die Kalterprobung der Bohrlochendlagertechnik konditionierter Brennelemente im Kraftwerk Robert Frank in Landesbergen. Mit der Durchführung des knapp einjährigen, in der Zeit von September 2008 bis Juni 2009 gelaufenen Vorhabens wurde die DBE TECHNOLOGY GmbH beauftragt. Die Entwicklung und Herstellung der erforderlichen Endlagertechnik in Originalgröße erfolgte in Kooperation mit der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Finanziert wurde das Vorhaben jeweils zur Hälfte aus EU-Mitteln mit Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und aus Mitteln der Industrie. Der Versuchsstand wurde im Sommer 2009 in der angemieteten Halle in Landesbergen wieder abgebaut und die einzelnen Gerätschaften und Komponenten auf das Werksgelände der GNS in Gorleben verbracht, wo diese in Zukunft von der interessierten Öffentlichkeit besichtigt werden können.
Der ehemalige Versuchsstand in Landesbergen hat damit als künftige Demonstrationsanlage seinen Standort auf dem mehr als einen halben Kilometer vom Erkundungsbergwerk entfernten Gelände des Zwischenlagers Gorleben. Bei der Anlage handelt es sich nicht, wie irrtümlich vielerorts angenommen, um eine Bohreinrichtung für den Untertagebetrieb, sondern vielmehr um eine Anlage zur Erprobung und Simulation von Transportvorgängen und von vertikalen Bohrlocheinlagerungstechniken konditionierter Brennelemente.
Der von der GNS geplante Anbau eines Prüf- und Qualifizierungsgebäudes an das bestehende Abfalllager Gorleben (ALG) steht in keinem sachlichen oder rechtlichen Zusammenhang mit dem Erkundungsbergwerk Gorleben und der Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen. Im ALG werden schwach und mittelradioaktive Abfälle (d. h. Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) zwischengelagert, die überwiegend aus dem Betrieb der deutschen Kernkraftwerke stammen. Diese wurden vor ihrem Transport nach Gorleben spezifikationsgerecht entsprechend den Annahmebedingungen des ALG und den vorläufigen Annahmebedingungen des Endlagers Konrad behandelt („konditioniert“).
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Für den Anbau an das bestehende Abfalllager wurde ein Bauantrag beim zuständigem Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt. Weiterhin ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben einer endlagergerechten Qualifizierung und Konditionierung der Abfallgebinde am Standort Gorleben eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im geplanten Anbau zu erteilen. Des Weiteren bedarf das Vorhaben für die geplante Zwischenlagerung der endkonditionierten Abfallgebinde auf einer Teilfläche des Transportbehälterlagers (TBL) einer Änderung der atomrechtlichen Genehmigung durch das hierfür zuständige Bundesamt für Strahlenschutz, da hier eine Zwischenlagerung von schwach und mittelradioaktiven Abfällen bisher nicht vorgesehen ist. Die Dauer der Bereitstellung der Endlagergebinde wird auf zehn Jahren begrenzt. Danach soll das Konditionierungsgebäude wieder rückgebaut werden. Ein weiterer Anbau an das ALG soll der Aufbewahrung von nicht radioaktiven Komponenten (z. B. Transporthauben für Castorbehälter) dienen. Schließlich soll noch ein Wetterschutzzelt zur Aufbewahrung der v. g. Versuchseinrichtung errichtet werden. Der Bauantrag für beide Maßnahmen wurde auch bereits gestellt.
Zu 2: Die noch nicht auf dem Außengelände des Zwischenlagers Gorleben der GNS errichtete Anlage dient nach Aussage der GNS nur der Öffentlichkeit als Demonstrationsobjekt. Die Anlage ist für einen „heißen“ Betrieb mit Kernbrennstoffen oder mit sonstigem radioaktiven Material weder geeignet noch zugelassen.
Zu 3: Die Umsetzung der vom Bundesamt für Strahlenschutz noch herauszugebenden endgültigen Einlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad machen eine weitergehende Qualifizierung, d. h. eine endlagergerechte Um- und Neu-verpackung der vorhandenen Abfallgebinde erforderlich. Diese Endlagergebinde werden im Transportbehälterlager zwischengelagert und nach der Inbetriebnahme dem Endlager Konrad zugeführt.
Mit den Konditionierungseinrichtungen vor Ort in Gorleben erübrigen sich zum einen lange Trans-portwege in andere Konditionierungsstätten, zum anderen werden damit auch zusätzliche Strahlen-belastungen für Personal und Umwelt vermieden. Die Transporte bewegen sich nur innerbetrieblich vom ALG in das TBL zur Zwischenlagerung.
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