Ob es so kommt, weiß niemand. Da aber sehr hohe Infektionszahlen erwartet werden, ist die Befürchtung groß, dass Betriebe der zentralen Infrastruktur nicht mehr funktionsfähig sind. Das Sozialministerium schuf vorsichtshalber per Allgemeinverfügung die Möglichkeit, Arbeitszeiten bis zu 60 Stunden/Woche zu erweitern.
Angesichts des zu erwartenden massiven Anstiegs von Infektionszahlen geht es im Moment nicht mehr nur darum, die Gesundheitsstrukturen aufrechtzuerhalten, sondern auch die von Behörden und Betrieben der sogenannten "kritischen Infrastruktur".
Am Dienstag erließ Sozialministerin Daniela Behrens eine Allgemeinverfügung, nach der Betriebe der kritischen Infrastruktur die Wochenarbeitszeit zeitweise auf bis zu 60 Stunden/Woche erhöhen können.
Im Behördenbereich werden mindestens seit Anfang des Jahres Vorbereitungen für die anrollende Infektionswelle getroffen.
- Für die Rettungsleitstelle im Kreishaus und die Feuerwehrtechnische Zentrale in Dannenberg gibt es gesonderte Schichtpläne, die bei einer Verschärfung der Lage zum Tragen kommen, um einen Totalausfall zu vermeiden.
- Für das gesamte Kreishaus, und damit auch für das seit 1. Januar 2022 bestehende neue Gesundheitsamt, sind die Corona-Schutzmaßnahmen Ende November ebenfalls noch einmal deutlich verschärft worden. Neben der Maskenpflicht, dem Abstandhalten, dem Lüften und der für Besucher wie Belegschaft geltenden 3G-Regel sind alle Mitarbeitenden aufgefordert, ihre persönlichen Kontakte, dienstliche wie kollegiale, auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Dies gilt im Übrigen auch für den privaten Bereich. In vielen Bereichen arbeiten die Mitglieder eines Teams wechselweise im Homeoffice – und treffen sich seit Wochen nicht mehr persönlich. Erkrankt ein Teil des Teams oder muss es in Quarantäne, so geht man in der Kreisverwaltung davon aus, dass der andere Teil des Teams diesen Ausfall auffangen kann.
- Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine „Arbeitsquarantäne“ auszusprechen: Auch in den Bereichen der Kritischen Infrastruktur müssen positiv Getestete und enge Kontaktpersonen sich zunächst absondern. Sie können dann jedoch zur Arbeit im Home-Office verpflichtet werden. Wo zwingend die Arbeit vor Ort notwendig ist, können unter bestimmten Voraussetzungen die Quarantäneanordnungen gelockert werden, diese Lockerungen gelten dann allerdings ausschließlich für die Ausübung der dienstlichen Tätigkeit.
- Fällt Personal bei der Müllabfuhr aus, kann zunächst Personal von der Deponie unterstützend einspringen. Werden die Ausfälle zu groß, müssen jedoch Touren ausfallen und bei Bedarf samstags nachgeholt werden. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, über Personaldienstleister personellen Ersatz zu bekommen.
- Bei der Polizeiinspektion in Lüneburg sieht man der Situation vergleichsweise gelassen entgegen, denn sowohl im Innen- als auch im Außendienst sind alle Beamten zu Polizisten ausgebildet. "Hier kann jederzeit zwischen den einzelnen Bereichen Personal gewechselt werden," so eine Sprecherin. Außerdem gelten auch hier verschärfte Schutzmaßnahmen - ähnlich derer im Kreishaus.
Längere Arbeitszeiten per Allgemeinverfügung ermöglicht
In Betrieben, die zur kritischen Infrastruktur gehören und besonders von Personalausfällen betroffen sind, macht die Ministerin neben der Zulassung von längeren Wochenarbeitszeiten auch Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit möglich.
Die Allgemeinverfügung kann von Einrichtungen wie Not- und Rettungsdiensten, Testzentren oder Energie- und Wasserversorgungsbetrieben, aber auch von Betrieben in den Bereichen Fleisch, Milch, Mehl und Backwaren, Zucker, Futtermittel sowie im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich der Lebens- und Futtermittellogistik in Anspruch genommen werden. Bedingung für Betriebe in diesen Bereichen ist, dass das Infektionsgeschehen in einem Betrieb nachweislich eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot und/oder von der täglichen Höchstarbeitszeit erforderlich macht.
Die Anordnung von Mehrarbeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bleibt dabei auch weiterhin mitbestimmungspflichtig, das heißt, die Betriebsräte müssen gehört und in die Entscheidung einbezogen werden, so dass die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.
Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, bleiben die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die geleistete Mehrarbeit wie bisher auch auszugleichen.
Im Durchschnitt darf
auch weiterhin innerhalb von sechs Kalendermonaten oder
innerhalb von 24 Wochen keinesfalls mehr als acht Stunden werktäglich
gearbeitet werden. Mindestens 15 Sonntage müssen im Jahr
2022 beschäftigungsfrei bleiben.
Die kürzlich verkürzten Quarantänezeiten sollen ihren Teil dazu leisten, massive Arbeitsausfälle möglichst zu vermeiden.
Die Allgemeinverfügung wird am 12.Januar in Kraft treten und ist bis zum 10. April befristet.
Foto | Symbolfoto/pixabay: