Am Mittwoch ist Halloween - der Abend, an dem es zum Spaß gehört, andere zu erschrecken und als Geister, Hexen oder andere Unholde von Haus zu Haus ziehen und mehr oder weniger rabiat „Süßes oder Saures“ zu fordern. Es gibt allerdings auch Späße, die die Polizei nicht witzig findet.
Halloween, von All Hallows' Even (Allerheiligenabend), ist ein Fest am Vorabend von Allerheiligen in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November, das ursprünglich vor allem in Irland gefeiert wurde. Der Brauch wurde von irischen Einwanderern ab 1830 in die USA gebracht.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich Halloween neben Weihnachten und dem Thanksgiving-Fest zu einer der wichtigsten Feiern in den USA. In den 1990er Jahren wurden Halloween-Bräuche teilweise auch in Europa übernommen. Die Herkunft und die ursprüngliche Bedeutung sind unklar.
Auch in diesem Jahr appelliert die Polizei an die Kinder, die Scherze nicht zu übertreiben, denn: "Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt!". Wer beispielsweise Farbe an Hauswände sprüht oder Eier dagegen wirft, begeht eine Sachbeschädigung. Auch wer anderen Schläge androht, um ihnen die Süßigkeiten wegzunehmen, begeht eine Straftat.
Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.
Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufzuklären.
"Verhaltet euch süß", appelliert die Polizei an die Kinder, "dann muss auch niemand sauer werden!"
Foto: Ein besonders böser Halloween-Geist gibt sich hier arg rabiat, weil er keine Süßigkeiten bekommen hat.