Ende März hatte das Wasserablassen in einem Fischteich am Höhbeck dazu geführt, dass erst kurz zuvor fertig gestellte rund 100 000 Euro teure Renaturierungsmaßnahme am Talmühlbachtal durch einen heftigen Wasserschwall arg in Mitleidenschaft gezogen wurde. Nun wirft ein Versicherungsgutachten des Verursachers der Biosphärenreservatsverwaltung Planungsfehler vor.
Seit dem Ablassen des Teiches auf dem Höhbeck versperrt eine riesige umgestürzte Buche den Weg auf die andere Talseite, das Bachbett ist tiefgreifend ausgespült und die Seitenwände des Tals sind im oberen Bereich so abgerutscht, dass sie zur Gefahr für Mensch und Tier werden können.
Ein Gutachten der Hochschule Bremen, Institut für Wasserbau, bescheinigt dem verursachenden Fischteichpächter nun, dass er an der massiven Ausspülung keine Schuld trägt. „Es muss davon ausgegangen werden, dass die ... aufgetretenen Ausspülungen auch ohne die Entleerung bei einem früher oder später eintretenden Starkregenereignis erfolgt wären,“ so das Ergebnis der Wasserfachleute.
Weiter wirft das Gutachten den Verantwortlichen vor, dass die Maßnahme die vor Ort herrschenden Gegebenheiten nicht berücksichtigt habe. Zum Beispiel sei das Gerinnebett konträr zu den wasserbaulichen Grundprinzipien des filterstabilen Aufbaus und der Deckwerksausbildung ausgebaut und keine wirksamen erosionsstabilisierenden Module eingesetzt worden. Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der Ausbau des Talmühlbachs nicht nach den fachlichen Grundsätzen des Gewässerbaus durchgeführt worden ist.
Planungsfirma sieht keine Fehler
Harter Tobak für Biosphärenreservatsleiter Prof. Dr. Johannes Prüter, der die Maßnahme als Träger zu verantworten hat. Doch er sieht das Gutachten relativ gelassen. „Auftragsgutachten einer Versicherung kommen immer zu einem bestimmten Ergebnis“, so Dr. Prüter. „Wir haben dieses Gutachten zur Stellungnahme an die Planungsfirma weitergegeben, die inzwischen mitgeteilt hat, dass sie keinerlei Planungsfehler sieht.“
Laut Aussage von Dr. Prüter hatte das BIOTA, Institut für ökologische Forschung und Planung, bereits in den vorbereitenden Gesprächen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufbau der Gewässersohle für einen so starken Wasserandrang, wie er durch das Teicheablassen entstanden ist, nicht ausgelegt werden musste, da Starkregenereignisse, wie sie das Gutachten der Hochschule Bremen vermutet, realistischerweise nicht eintreten würden. Der Fischteichpächter sei zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass er das Ablassen mit der Biosphärenreservatsverwaltung abzustimmen habe.
Finanziell wird das Ergebnis des Gutachterkonflikts wenig Auswirkungen haben. Das NLWKN als als wasserrechtliche Genehmigungsbehörde hatte bereits geprüft und bestätigt, dass das Ziel der Maßnahme, die Durchgängigkeit der Wassersohle wieder herzustellen, erreicht ist. Damit ist das Ziel der Projektförderung erreicht und die Biosphärenreservatsverwaltung muss nicht fürchten, den sechsstelligen Förderbetrag zurückzahlen zu müssen.
Das Bachbett ist durch den massiven Wasserandrang so tief ausgespült worden, dass sich weitere Maßnahmen erübrigen. Schäden sind womöglich noch am Bauwerk Talmühle entstanden. „Wir halten das unter Beobachtung,“ so Dr. Prüter. „Aber bisher sind dort keine Schäden zu erkennen.“
Inzwischen schützt ein Wildgatter Mensch und Tier vor dem Absturz über die Steilwände. Die Biosphärenreservatsverwaltung will nun zunächst beobachten, ob sich die Seitenwände durch Pflanzenaufwuchs wieder stabilisieren. „Sollte sich zeigen, dass es hier noch Handlungsbedarf gibt, so werden wir weitere Maßnahmen ergreifen,“ so Dr. Prüter.
Foto: Angelika Blank ... Ein Wildgatterzaun schützt Mensch und Tier am Höhbecker Talmühlbachtal vor dem Absturz über die maroden Steilhänge.