Die Impfung gegen die für Geflügel tödliche Krankheit Newcastle Disease ist Pflicht. Doch die Halter kleiner Hühnergruppen haben Probleme, an passenden Impfstoff zu kommen. Auf dem Markt sind nur Mittel erhältlich, die für 1000 Tiere reichen.
Anlässlich des Ausbruchs atypischen
Geflügelpest Newcastle Disease (ND) in Schweden Mitte Juni erinnert das Veterinäramt des Landkreises daran, dass die Impfung von Geflügel gegen diese Krankheit in Niedersachsen Pflicht ist. In Schweden war ein Legehennen-Stall mit 24.000 Tieren in Norrköping, das in
Ostgotland nahe der Ostseeküste gelegen ist, betroffen. Die Tötung der erkrankten
Tiere erfolgte dort bereits am nächsten Tag. Eine Ursache für den
Seuchenausbruch ist bislang nicht bekannt.
In Deutschland herrscht eine per Gesetz vorgeschriebene Impfpflicht gegen diese Krankheit.
ÜBER DIE KRANKHEIT
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine
hochansteckende Viruskrankheit, die Hühner und Puten befällt. Andere
Vogelarten wie Enten, Gänse, Strauße und Tauben sind empfänglich für das
Virus. Das bedeutet sie können es weiter verbreiten, aber auch selbst
daran erkranken. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100%. Für
den Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich, selbst
Fleisch und Eier können bedenkenlos verzehrt werden. Das Geflügel
allerdings zeigt einen drastischen Rückgang in der Legeleistung, die
Eier werden extrem dünnschalig oder ganz und gar schalenlos gelegt.
Durchfall, hochgradige Apathie, Verweigerung der Futter- und
Wasseraufnahme, Atemnot, geschwollene Augenlider und blauverfärbte Kämme
können sich im weiteren Verlauf als Krankheitsanzeichen einstellen.
Der Erreger kann von Tier zu Tier ausgetauscht
werden, aber auch über unbelebte Überträger wie Fahrzeuge, Mist, Futter
oder Transportkisten oder über belebte wie den Menschen kann die
Krankheitsübertragung erfolgen. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahr,
die von Wildvögeln, Ratten, Mäusen und Insekten ausgeht. Auch sie
übertragen die atypische Geflügelpest.
„Die Tiere müssen ab dem Kükenalter in einem Abstand
von ungefähr 6 Wochen regelmäßig durch den Tierarzt geimpft werden.
Möglich ist die Anwendung des Impfstoffes über das Trinkwasser oder als
Spray. Bei Einzeltieren kann auch in Tropfenform geimpft werden. Nur so
kann ein ausreichender Impfschutz sichergestellt werden," informiert
Amtstierärztin Nicole Henke-Büdenbender. Die Impfung muss im
Bestandsbuch aufgezeichnet werden, so dass ein lückenloser Nachweis
möglich ist. Tiere, die in andere Bestände verbracht, auf Märkten
verkauft oder auf Geflügelausstellungen gezeigt werden, müssen von einer
tierärztlichen Bescheinigung begleitet werden, aus der die Durchführung
einer regelmäßigen Impfung hervorgeht. Beim geringsten Verdacht muss
diese Erkrankung beim Veterinäramt angezeigt werden.
Impfen ja - doch mit welchem Impfstoff?
Die Kreisverwaltung kündigt an, in den kommenden Tagen Geflügelhalter
hier im Landkreis im Rahmen einer niedersachsenweiten Überprüfung anzuschreiben. "Es soll sichergestellt werden, dass die Impfpflicht von
allen Hühner- und Putenhaltern, auch wenn sie nur zwei oder drei Tiere
haben, eingehalten wird," heißt es in der Mitteilung. Denn selbst von kleinen Hobbyhaltungen
kann eine große Seuchengefahr für die gesamte Region ausgehen, so das Veterinäramt.
Doch eine Nachfrage bei Tierärzten ergab, dass es für den Halter einer kleiner Hühnerschar praktisch unmöglich ist, Impfstoff zu bekommen, der auf die Anzahl der eigenen Hühner berechnet ist. Zugelassen sind laut Auskunft mehrerer Tierärzte lediglich Impfstoffe, die in Dosen für 1000 Tiere abgegeben werden. Sehr teuer ist der Impfstoff zwar nicht, aber wohin mit den restlichen 90 bis 95 % der Impfstoff-Lösung? Lebende Krankheitskulturen in die Landschaft oder die Kanalisation zu entsorgen scheint keine sonderlich gute Idee zu sein, wo es doch bei der Impfung darum geht, Seuchen zu verhindern.
Dazu kommt, dass viele Tierärzte in der Region mit der Impfung und Behandlung von Hühnern nicht vertraut sind. Auch sie müssen erst mühselig recherchieren, welche Mittel die geeignetesten sein könnten. Wir haben bisher lediglich einen Tierarzt in Breselenz geortet, der sich auf die Impfung und Behandlung von Hühnern versteht. Doch auch hier bekamen wir die Auskunft, dass der Impfstoff für Newcastle Disease lediglich in einer 1000er-Dosierung erhältlich ist.
Was bleibt den Haltern von kleinen Hühnergruppen also übrig? 1. Gemeinschaften zum Einsatz von Impfmitteln gründen, 2. den eigenen Tierarzt unter Druck setzen, sich mit der Behandlung von Hühnern zu beschäftigen oder 3. - die Hühnerhaltung aufgeben.
Letzteres will aber wohl niemand.
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis ist bei der Lösung dieser Probleme auch hilflos. "Wir müssen die Vorgaben des Landes umsetzen," so Nicole Henke-Büdenbender vom Veterinäramt. Aber sie ist sich über die praktischen Probleme sehr bewusst. "Mit dem Hinweis auf die Impfpflicht hoffen wir auch, dass sich bei den Tierärzten etwas tut."
Ansonsten hilft der Fachdienst bei Fragen zum Thema aber gern weiter. Er ist unter 05841/120 288 oder per E-Mail: Veterinaerwesen@luechow-