Um weitere Gefahren für Menschen und Tiere abzuwenden, hat die Samtgemeinde Elbtalaue am Montag zwei Hunde "eingezogen". Heißt: sie wurden dem Hundebesitzer weggenommen und in ein Tierheim gebracht.
Am Montag Vormittag holten Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue mit Unterstützung von Polizisten, Vertretern der Kreisverwaltung sowie des Tierheims Lüneburg in Zernien zwei Hunde ab, die zuvor als gefährlich eingestuft worden waren.
Bereits im Oktober waren die Hunde wegen Beißereien mit anderen Hunden auffällig geworden. Wie in solchen Fällen üblich, leitete der Landkreis ein Überprüfungsverfahren auf Gefährlichkeit ein. Dabei ordnete er bereits vorsorglich einen Maulkorb-
und Leinenzwang gegenüber dem Hundehalter an. Vom Hundehalter wurde der
angeordnete Maulkorbzwang nicht befolgt, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Demnach habe es an jeglicher Kooperation
seitens des Hundehalters gefehlt.
Am vergangenen Wochenende kam es zu einem weiteren Beißvorfall, bei dem ein anderer Hund zu Tode kam. Wegen
wiederholtem und grobem Verstoß gegen das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) sowie Fehlen der erforderliche
Zuverlässigkeit für die Hundehaltung sah sich die Samtgemeinde Elbtalaue
zur Gefahrenabwehr gezwungen, gegenüber
dem Hundehalter ein Hundehaltungsverbot auszusprechen. Die beiden Hunde
wurden beschlagnahmt und ins Tierheim Lüneburg gebracht.
Dort wird jetzt untersucht, ob die Hunde tatsächlich gefährlich sind. Gegebenenfalls werden dort dann Resozialisierungmaßnahmen versucht.
Bild von freegr auf Pixabay: (Symbolfoto) Auch wenn ein Hund sich "nur" mit anderen Hunden beißt, kann er als gefährlich eingestuft werden - wie auch die Jagd auf Kaninchen oder ähnliche Kleintiere beim Veterinäramt die Einstufung "gefährlich" nach sich ziehen kann.