Thema: niedersachsen

Hundegesetz vom Landeskabinett beschlossen

Nach Schätzungen der Landesregierung sollen bis zu ein Drittel aller in Niedersachsen lebenden Hunde nicht offiziell angemeldet sein. Mit dem neuen Hundegesetz, dass am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde, soll damit Schluss sein. Auch Beißattacken von gefährlichen Hunden sollen damit bald der Vergangenheit angehören.

Mit dem Kabinettsbeschluss hat das nach langem Ringen mehrfach geänderte Gesetz nun gute Chancen, demnächst den Landtag zu passieren - auch wenn die Opposition bereits Änderungswünsche angekündigt hat.

Das Gesetz enthält - wie wnet bereits im vergangenen Jahr berichtete - eine Reihe von Neuerungen: Mikrochips für alle Hunde über sechs Monaten, Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie ein sogenannter "Hundeführerschein" für alle Hunde-Neubesitzer.

Wer allerdings bereits mindestens zwei Jahre lang einen Hund ohne Auffälligkeiten gehalten hat und dies nachweisen kann, muss keine "Sachkundeprüfung" ablegen. Im Mikrochip werden Angaben zum Halter und zum Tier gespeichert und an ein Zentralregister weitergegeben, so dass im Zweifelsfall der Halter sofort festgestellt werden kann. Auch die Kommunen sollen Zugriff auf das "Hunderegister" haben, so dass sie Hundesteuer effektiver einfordern können.

DIE LINKE: Sachkundenachweis im Hundegesetz ist unsozial und nicht zielführend

Die Linke im Landtag hat am Deinstag besonders wegen des vorgesehenen Hundeführerscheins kritisiert. Dieser sei teuer und damit unsozial. "Der Führerschein soll rund 200 Euro kosten, was neben den Kosten für die Haftpflichtversicherung und dem ebenfalls vorgesehenen Chip zu einer sozial nicht vertretbaren Belastung führt", kritisierte Hans-Henning Adler, der Vorsitzende der Fraktion.

Hinzu komme, dass die Idee einer solchen Erlaubnis lebensfremd sei. "Er bringt beispielsweise nichts, wenn ein Familienhund regelmäßig von 'Frauchen', 'Herrchen' und Kindern Gassi geführt wird", sagte Adler. Der LINKEN-Fraktionschef kritisierte außerdem erneut, dass die Zucht und das Abrichten von gefährlichen Hunden nicht verboten werden soll. "Die Landesregierung will die Hundehaltung zwar durch finanzielle Hürden einschränken, die Sicherheit wird dadurch aber nicht erhöht."

Foto: wikimedia.commons / Gepanzerter Doggenartiger Kampfhund um 1450




2011-02-02 ; von Angelika Blank (autor),

niedersachsen   hunde  

Kommentare

    Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können