Ab dem 01.
August 2014 benötigen Personen, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde
ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
(Hundeschulen und Hundetrainer), eine Erlaubnis. Grund hierfür: Das
Tierschutzgesetz wurde geändert.
Die Genehmigung erteilt der Fachdienst
Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises.
Voraussetzung für die Erlaubnis ist eine
Zertifizierung als Hundetrainer mit Zertifikat der Tierärztekammer
Niedersachsen oder Schleswig-Holstein oder der IHK Potsdam, so die Kreisverwaltung in einer Mitteilung. Liegt keine
Zertifizierung vor, dann führt der Fachdienst Veterinärwesen und
Verbraucherschutz ein Fachgespräch mit dem Antragssteller.
Alternativ kann der Landkreis auch an eine geeignete Institution verweisen, um dort die Sachkunde überprüfen zu lassen. Zurzeit prüft die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Voraussetzungen für die Erlaubnis festgelegt hat, ob andere Abschlüsse als gleichwertig zum qualifizierten Hundetrainer angesehen werden können.
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es bereits drei HundetrainerInnen, die ein Zertifikat besitzen. Aber auch sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Antragsvordrucke können über die Homepage des
Landkreises Lüchow-Dannenberg heruntergeladen werden oder beim
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Herrn Rüter (Tel. 05841/120-293) angefordert werden.