„Die Welle der Hilfsbereitschaft ist großartig“, sagt Landrätin Dagmar Schulz. „Einen ganz herzlichen Dank an die vielen Unterstützerinnen und Unterstützer!“ Noch könne niemand absehen, wieviele Geflüchtete nach Deutschland und wieviele nach Lüchow-Dannenberg kommen werden. „Aber wir wollen uns gemeinsam mit den Samtgemeinden, dem DRK und freiwilligen Helferinnen und Helfern auf jedes Szenario vorbereiten. Und wir wollen dafür sorgen, dass die Unterstützung auch da ankommt, wo sie gebraucht wird," kündigt Schulz an.
Erste Informationen zum Ankommen in Lüchow-Dannenberg stellt der Landkreis unter https://www.luechow-dannenberg.de/ukrainehilfe zur Verfügung. Diese Informationen werden bei Bedarf fortlaufend ergänzt. Hier! kann ein Infoblatt in ukrainischer Sprache heruntergeladen werden.
Für all diejenigen Vertriebenen, die noch keine Unterkunft und/oder einen biometrischen Pass haben, ist die erste Anlaufstelle die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) in Bramsche. In der LAB NI werden die Ankommenden registriert, erhalten eine medizinische Erstuntersuchung und bekommen eine Unterkunft zugewiesen.
Auch die Mitarbeitenden des Sozialamts der Kreisverwaltung in Lüchow helfen bei Fragen weiter: Tel.: 05841 / 120-202, -207 oder -216, E-Mail: asyl@luechow-dannenberg.de .
Wer bei Verwandten oder Freunden unterkommt, soll sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Nach Ablauf von drei Monaten ist das gesetzliche Pflicht. Zu beachten: Wer behördliche Unterstützung benötigt, muss in Lüchow-Dannenberg gemeldet sein und eine Aufenthaltserlaubnis haben.
Die Ansprechpartner bei den Meldebehörden im Überblick:
- Samtgemeinde Elbtalaue, Dannenberg, Am Markt 5, Tel.: 05861 / 808-333 (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr, Do. zusätzlich 13.30-16.30 Uhr)
- Samtgemeinde Gartow, Springstr. 14, Tel.: 05846 / 82 11 (Mo. bis Fr. 8-12.30 Uhr, Di. zusätzlich 14-17 Uhr sowie nach Vereinbarung)
- Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Lüchow, Theodor-Körner-Str. 4, Tel.: 05841 / 126-520 (Mo. bis Fr., 8-12 Uhr, Mo. & Di. zusätzlich 13-16 Uhr, Do. zusätzlich 13-18 Uhr)
- Clenze, Lüchower Str. 13 a, Tel.: 05844 / 83 22 (Mo., Do., Fr. 8-12.30 Uhr, Do. zusätzlich 14-16 Uhr)
Die Ansprechpartner der Ausländerbehörde
Mit der Meldebescheinigung aus dem Einwohnermeldeamt kann ein Termin bei der Ausländerbehörde des Landkreises vereinbart werden (welcher Mitarbeitende zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens - siehe unten). Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung - es wird ein Foto gemacht, die Fingerabdrücke genommen und die Daten mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen - kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden (nach § 24 Aufenthaltsgesetz). Normalerweise wird diese direkt vor Ort ausgestellt. Diese ist Voraussetzung für die Gewährung finanzieller Hilfen.
Buchstabe A bis C: Tel.: 05841 / 120-303
Buchstabe D bis Ki: Tel : 05841 / 120-315
Buchstabe Kj bis Si: Tel.: 05841 / 120-313
Buchstabe Sj bis Z: Tel.: 05841 / 120-314
Unterkünfte suchen und anbieten / Informationen für HelferInnen
Wer ukrainischen Vertriebenen ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus zur Verfügung stellen kann oder selbst auf der Suche nach einer Unterkunft ist, kann sein Angebot bzw. seine Suche kostenfrei auf dem Webportal https://www.warmes-bett.de veröffentlichen.
Auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg sucht fortlaufend Wohnraum für Schutzsuchende: Tel.: 05841 / 120-206, -214 oder -226 oder E-Mail an soziales@luechow-dannenberg.de .
Unter der Hotline 0511 / 7282 282 und der E-Mail service-ukrainefragen@lab-niedersachsen.de beantworten Mitarbeitende des Landes Kommunen, Landkreisen oder auch Privatpersonen, die UkrainerInnen aufnehmen möchten, Fragen zu Hilfsangeboten, zum Aufenthaltsrecht, zur Unterbringung und zu Sozialleistungen.
Finanzielle Unterstützung
Zu finanziellen Leistungen berät das Sozialamt des Landkreises Lüchow-Dannenberg unter Tel.: 05841 / 120-202 oder -214.
Spendenkonto „Ukrainehilfe“
Der
DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg hat ein Spendenkonto eingerichtet.
Damit wurde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ein
erster Hilfskonvoi nach Polen möglich. Mit den
Spenden soll aber auch weitere Hilfen für die Ukraine auf die Beine
gestellt werden.
Spenden sind unter dem Stichwort „Ukrainehilfe“ an das Konto des DRK mit der IBAN DE 83 2585 0110 0230 6388 68 zu richten.
Informationen zu Impfungen
Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung gibt es in
unterschiedlichen Sprachen auf der Internetseite
www.impfen-schuetzen-testen.de. Dort informiert die Landesregierung auch auf Ukrainisch.
Gemeinsam mit den mobilen Impfteams der Kommunen und den
Landesaufnahmebehörden werden Impfangebote für zentral in den
Einrichtungen des Landes untergebrachte Geflüchtete organisiert. Wer
nicht in einer Landesaufnahmestelle sondern privat, etwa bei Angehörigen
oder Bekannten wohnt, hat die Möglichkeit, sich kostenlos bei einem
kommunalen Impfangebot oder in einer Arztpraxis impfen zu lassen.
Foto(Archiv): Kiew, Maidan 2015