Land- und Forstwirte haben Vorrang beim Kauf von Flächen. Damit die Berechtigten von den aktuellen Ausschreibungen erfahren, werden sie nun auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht.
Grundsätzlich haben Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Vorrang beim Kauf und bei der Pacht von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die Genehmigungsbehörde - der Landkreis Lüchow-Dannenberg - kontrolliert, ob es bei einem beabsichtigten Verkauf oder einer Verpachtung Land- oder Forstwirte gibt, die Interesse an den Flächen haben.
„Das entsprechende Gesetz dient dem Schutz der Landwirtschaft vor dem Ausverkauf des Bodens und damit zur Erhaltung der Agrarstruktur in unserem Landkreis“, sagt Simon Schermuly, Erster Kreisrat in Lüchow-Dannenberg.
Dies geschah bisher über eine schriftliche, sogenannte „Ausschreibung“ der Flächen. "Leider konnten so nicht immer alle potenziell Interessierten erreicht werden," heißt es aus dem Kreishaus. "Zukünftig wird daher die Ausschreibung von Flächen über die Homepage des Landkreises erfolgen."
Dort können sich Vorkaufsberechtigte über Gemarkung, Größe, Nutzungsart und Fristablauf ausgeschriebener Flächen informieren.
Nähere Informationen zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, mögliche Ausschreibungen und den Termin der nächsten Grundstücksverkehrsausschusssitzung finden sich auf der Homepage des Landkreises.
Die Kreisverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Abschluss von Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen mit einer Größe ab 0,5 Hektar nach § 2 des Landpachtverkehrsgesetzes beim Landkreis anzuzeigen ist.