Die niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel und Eckhardt Pols sind mit ihrem Versuch, durch diffamierende Äußerungen den Ruf des Berliner Endlagerexperten Dr. Ulrich Kleemann zu beschädigen, gescheitert, teilte jetzt die Rechtshilfe Gorleben mit. Gegen Grindel habe das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erlassen. Pols unterzeichnete nach Abmahnung durch die Anwälte Kleemanns eine Unterlassungserklärung.
Kleemann hat kürzlich mit einer Gorleben-kritischen Studie für Aufsehen gesorgt. In seiner Literaturrecherche im Auftrag der Rechtshilfe Gorleben kommt der Geologe und ehemalige Fachbereichsleiter im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu dem Schluss, dass der Salzstock Gorleben nicht einmal die Mindestkriterien für ein Atomendlager erfüllt. Nach Veröffentlichung seiner Expertise wurde Kleemann von diversen CDU-Politikern durch Falschbehauptungen persönlich heftig attackiert. So verbreitete Grindel in einer Pressemitteilung, Kleemann habe das BfS verlassen, „weil er als führender Mitarbeiter der bundeseigenen Gesellschaft Asse GmbH die Probleme im dortigen Endlager nicht in den Griff bekommen“ habe. Inzwischen wurde ihm im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vom Landgericht Berlin untersagt, diese Behauptung weiter aufzustellen.
Zuvor hatte sein niedersächsischer Fraktionskollege Pols nach Abmahnung durch eine von Kleemann beauftragte Kanzlei bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Danach darf er nicht mehr behaupten, Kleemann sei „im Frühjahr 2010 plötzlich vom BfS-Präsidenten König entlassen worden“. Tatsächlich hatte Kleemann seine Funktion als Fachbereichsleiter im BfS nämlich selbst gekündigt, weil er nicht bereit war, den Beschluss der Bundesregierung zur Weitererkundung des Salzstockes Gorleben mitzutragen.
Dazu erklärt Asta von Oppen von der Rechtshilfe Gorleben: „Anscheinend haben die Gorleben-Befürworter aus den letzten 35 Jahren nichts gelernt. Statt sich mit den Inhalten der Kleemann-Studie sachlich auseinanderzusetzen, wird offenkundig versucht, das Ansehen des Endlagerexperten durch Falschbehauptungen zu beschädigen. Dieses Muster ist uns altbekannt. Renommierte Wissenschaftler, die den Standort Gorleben in Frage stellen, wurden in den letzten dreißig Jahren immer wieder öffentlich verunglimpft und kaltgestellt. Prominente Beispiele sind die Professoren Grimmel und Duphorn.“
Dazu passt auch die Reaktion des Bundesamts für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die von Kleemann wegen ihrer mangelhaften Aufbereitung der Erkundungsergebnisse scharf kritisiert wurde. So qualifizierte der zuständige BGR-Abteilungsleiter Volkmar Bräuer die Expertise geradezu reflexartig als „zweifelhafte Studie“ ab, bevor er sie überhaupt zu Gesicht bekommen hatte.
Kleemann selbst sagt: „Es ist bedauerlich, dass man sich juristisch gegen ehrabschneidende Behauptungen wehren muss, nur weil man sich kritisch zur Eignung Gorlebens geäußert hat. Bisher habe ich noch keine fachlichen Argumente gegen meine Expertise gehört. Ich halte es für dringend erforderlich, dass endlich offen fachlich-wissenschaftlich über die Geologie des Salzstocks Gorleben diskutiert werden kann, ohne diffamiert zu werden.“
(Der Beschluss des Landgerichts Berlin gegen Grindel erging am 20.12.2011 im schriftlichen Eilverfahren unter dem Az. 27 O 822/11. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel möglich.)