Am Mittwoch veröffentlichte die Niedersächsische Landesregierung ihre Strategie zum Aufbau eines landesweiten Netzes von Impfzentren - sobald ein Impfstoff verfügbar ist. Aus der Standortliste geht hervor, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg kein eigenes Impfzentrum bekommen wird.
Noch ist kein Impfstoff zugelassen. Doch der Optimismus, dass bald eine Zulassung erfolgen wird, ist groß - weshalb jetzt aller Orten mit der Planung von Impfzentren begonnen wird. Auch in Niedersachsen. Nach dem Impfzentren-Strategiekonzept der Landesregierung soll es hierzulande an 60 Standorten diese Zentren geben. Lüchow-Dannenberg ist nicht dabei.
Bei der Verteilung ist das Land von durchschnittlich etwa 150 000 Einwohnern je Impfzentrum ausgegangen. Mit 48 000 geht Lüchow-Dannenberg dementsprechend leer aus. In der Standortliste läuft Lüchow-Dannenberg unter Uelzen - nicht verwunderlich, weil das Gesundheitsamt seit Jahren für beide Landkreise zuständig ist.
Aus der Kreisverwaltung ist zu hören, dass die Leitstellen Katastrophenschutz (KatS) der Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg eng zusammenarbeiten werden, um einen für die Bürger beider Landkreise möglichst optimalen Standort zu finden.
Gesundheitsministerin Carola Reimann dämpfte Erwartungen, dass alle Impfwilligen schnell einen Termin bekommen. „Uns muss klar sein, dass wir insbesondere zu Beginn der Impfphase
von einer sehr begrenzten Zahl von Impfdosen ausgehen, so dass der Fokus
zunächst auf den Risikogruppen und den Beschäftigten im Gesundheitswesen
und den Gemeinschaftseinrichtungen liegen wird", betont Reimann.
Das
langfristige Ziel sei es jedoch, die Covid-Impfungen so schnell wie
irgend möglich in das ambulante Regelsystem zu überführen und
perspektivisch durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vornehmen
zu lassen: „Die Impfzentren übernehmen damit eine Brückenfunktion, bis
wir über ausreichend Dosen des Impfstoffs und auch Erfahrungen mit der
Impfung verfügen."
Wer soll zuerst geimpft werden?
Noch hat die Ständige Impfkommission (StIKo) keine Empfehlung für eine gerechte Strategie in der Reihenfolge der zu Impfenden veröffentlicht. "Diese kann
erfolgen, wenn eine Impfstoffzulassung und eine Auswertung der
wissenschaftlichen Daten vorliegt, die zeigt, welche Personengruppen die
Impfung am besten schützt," heißt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI). "Bis dahin dient das gemeinsame Positionspapier* Politiker sowie anderen Verantwortlichen zur
Vorbereitung, welche Strukturen etabliert sein sollten, um die
nachfolgende Empfehlung umsetzen zu können." Ferner soll das Dokument die
Bevölkerung bereits vorinformieren und dadurch zur Transparenz bei der
Entscheidungsfindung beitragen.
(*... der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission, des Deutschen Ethikrates und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina)
In dem Positionspapier sind vier Haupt-Impfziele formuliert, an denen sich die Reihenfolge der Impfberechtigungen orientieren soll:
- Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe (Hospitalisation) und Todesfälle
- Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Expositionsrisiko (berufliche Indikation)
- Verhinderung von Ausbreitung sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil an Risikopersonen und in solchen mit hohem Ausbruchspotenzial
- Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens
Genaueres wird Mensch jedoch wohl erst erfahren, wenn ein Impfstoff zugelassen und in der Verteilung ist.
Betrieb unter Katastrophenschutz-Regeln
Die Zuständigkeit der KatS-Leitstellen ist ein Anzeichen dafür, dass die Niedersächsische Landesregierung einer Forderung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wohl nachkommen wird. "Die Landkreise und kreisfreien Städte können den Aufbau und den
Betrieb der Impfzentren organisieren, sie können den Prozess aber nicht
allein bewältigen," so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages,
Prof. Dr. Hubert Meyer. "Als Voraussetzung für das Gelingen erwarten wir vom Land zwingend die Feststellung eines außergewöhnlichen
Ereignisses nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutz-Gesetz." Diese Feststellung ist notwendig, damit die Möglichkeit gegeben ist, dass das Land zumindest Teile der entstehenden Kosten übernimmt.
Denn die Landkreise sind fast vollständig für die Einrichtung sowie den Betrieb der Impfzentren zuständig. Dazu gehört u.a. die Beschaffung der notwendigen Ausstattung und Materialien, Rekrutierung und Planung von Personal, Koordination der Impftermine sowie die Touren der mobilen Impfteams. Die Rekrutierung des ärztlichen Impfpersonals wird das Land in
Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung ebenso übernehmen wie
die Verteilung des Impfstoffs, kündigt Gesundheitsministerin Carola Reimann an.
Das Land
plant außerdem ein einheitliches zentrales Terminmanagement, das
neben Onlinebuchungen auch auf ein Bürgertelefon und einen Bürgerservice
für analoge Terminbuchungen setzt.
Eine Schwierigkeit in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg wird schon sein, die vorgeschriebene gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten. Auch die geforderte stabile Internetverbindung wird für einige - eigentlich mögliche - Standorte zum Ausschlusskriterium.
Collage | Ria Sopala / Pixabay