Landesentscheidung: Keine Entschuldung ohne neues Gutachten

Wie das Innenministerium in Hannover nun offiziell bestätigte, hat die Landesreigerung ein neues Gutachten über die Finanzkraft des Landkreises in Auftrag gegeben.

Erst nachdem dieses vorliegt, wird eine Entscheidung über die Bewilligung des sogenannten "Zukunftsvertrages" und damit einer Entschuldung des Landkreises getroffen.

Man wolle die Zahlen nochmals prüfen und neue bewerten" hieß es in Hannover am Montag. Nach dem NIT-Gutachten von 1993, dem Diekwisch-Gutachten aus dem Jahre 2000 und dem Hesse-Gutachten von 2010 ist es jetzt das vierte Mal, dass sich Gutachter mit den Bilanzen des Landkreises beschäftigten.

Ein Sprecher des Innenministeriums mochte am Montag keine Einschätzung über die Dauer der neuerlichen Prüfung abgeben. Trotz der bereits vorliegenden drei Gutachten gäbe es noch einige offene Fragen, die durch das neue Gutachten geklärt werden sollen. 




2014-06-23 ; von Angelika Blank (autor),
in Hannover, Deutschland

kommunalpolitik  

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