Thema: castor2010

Gericht erlaubt „verbotenes“ Camp

Erfolg für die Bäuerliche Notgemeinschaft: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Donnerstagmittag dem Einspruch der Landwirte gegen das polizeiliche Verbote des Camps bei Klein Gusborn stattgegeben. Dennoch errichtet die Notgemeinschaft ihr Camp nicht an jenem Ort, sondern nahe des Sportplatzes.

Die Polizei hatte befürchtet, dass vom geplanten Camp am Kacheriener Weg, hinter dem Hügel, Aktionen gegen den Castor-Transport ausgehen könnten. Das Areal liegt günstig zur möglichen Transportstrecke. Das Gericht jedoch sieht keine besondere Gefährdung durch jenes Camp – und kippte das Verbot.

Mahnwache bleibt am geplanten Ort

Mit Freude wurde diese Nachricht am Donnerstag bei den Landwirten und Freunden aufgenommen, die sich gegen 14 Uhr auf dem ursprünglich geplanten Camp-Platz getroffen hatten. Doch man beschloss, trotz der Erlaubnis durch die Gerichtsentscheidung, einen anderen Platz für das Camp zu wählen. Denn, so ein Sprecher der Notgemeinschaft, trotz der Gerichts-Entscheidung könnten „Auflagen“ erlassen werden, die den reibungslosen Betrieb des Camps behindern. Aus diesem Grund verbleibt nun an besagtem Platz nur eine Mahnwache.

Camp entsteht hinter dem Sportplatz

Nun wird das Camp auf einem Acker hinter dem Klein Gusborner Sportplatz aufgebaut. Rund 60 Menschen machen mit, unter ihnen die Grünen-Europaabgeordnete Rebecca Harms. Die Polizei beobachtet das Geschehen aus der Ferne.

 

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Foto: Besprechung vor dem Camp-Aufbau. Mit dabei: Europa-Abgeordnete Rebecca Harms

Weitere Fotos: Rebecca Harms




2010-11-04 ; von Hagen Jung (autor),

castor2010   notgemeinschaft  

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