Womöglich müssen die Einwohner des Landkreises Lüchow-Dannenberg demnächst Mehrkosten für die Abfallentsorgung im "zweistelligen Prozentbereich" hinnehmen, weil das Land kaum eine Möglichkeit sieht, auf die Einführung einer separaten Biomülltonne zu verzichten. Dies wurde auf dem Kreistag am Montag deutlich.
Eigentlich haben sich die Einwohner des Landkreises mehrheitlich gegen die Einführung einer separaten Biomülltonne ausgesprochen. Eigentlich wird der Biomüll hierzulande im privaten Bereich fast vollständig als Kompost weiter verwertet. Dennoch besteht das Land darauf, dass der Landkreis nachweisen soll, wie er die "Verpflichtung zur Verwertung von Bioabfall" gewährleisten will.
Wie das Niedersächsische Umweltministerium den betroffenen Landkreisen Mitte August mitteilte, sind nach § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz alle Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten verpflichtet, Bioabfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, "soweit sie zu einer Verwertung auf ihren eigenen Grundstücken nicht in der Lage sind oder dieses gar nicht beabsichtigen."
Der Landkreis wiederum sei demnach verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Bioabfall getrennt gesammelt und entsorgt bzw. verwertet wird. Da die Bürger zur Eigenverwertung nicht verpflichtet werden könnten, müsse also der Landkreis seiner generellen Entsorgungspflicht nachkommen. Nun soll der Landkreis dem Umweltministerium mitteilen, in welcher Form er beabsichtigt, den Vorgaben aus § 11 Kreislaufwirtschafts-Gesetz nachzukommen.
Wie sich aus der Kreistagsvorlage ergibt, hat die Verwaltung für den Fall der Ablehnung durch das Land zwar schon Planungen erstellt, wie eine mögliche Sammlung und Verwertung ausgestaltet werden könnte. Die Einführung einer separaten Bioabfallsammlung könne aber keinesfalls zum 01. Januar 2015 starten, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Über die Kosten der neuen Abfallsammel-Einrichtungen könnten zur Zeit noch keine Aussagen gemacht werden, dies hänge von der tatsächlichen Ausgestaltung des Systems ab. Die Abfallwirtschaft geht jedoch von einer Gebührenerhöhung im zweistelligen prozentualen Bereich aus - was sich wohl nach ersten Schätzungen zwischen 20 und 40 % bewegen wird.
Sollte die Landesregierung tatsächlich die Nichteinführung einer Biomülltonne ablehnen, so hat die Verwaltung bereits verschiedene Modelle erarbeitet, die später von den Kommunalpolitikern diskutiert und entschieden werden müssen. So könnte es zum Beispiel sein, dass die Bioabfalltonnen an den öffentlichen Grüngutentsorgungsplätzen aufgestellt werden. Aber wie gesagt: die genauen Modelle müssen noch ausgearbeitet. "Da spielen Kriterien wie Kosten oder Bürgerfreundlichkeit natürlich eine Rolle," so Martin Unterste-Willms, Fachdienstleiter der Abfallwirtschaft im Landkreis, gegenüber wnet.
Nach seiner Ansicht müsste das Land eigentlich eine Einzelfallprüfung vornehmen, denn wie gesagt: eigentlich gibt es im Landkreis gar keine Notwendigkeit zu einer separaten Sammlung von Biomüll.
Foto / F Moreau Lille 3 : Mit Kürbis oder Gurken bepflanzt und mit Topinambur umrankt, können Komposthaufen zu richtigen Hinguckern werden.