Thema: ausstieg

Konsenspapier der Ministerpräsidenten

Als kleiner Beitrag zur Versachlichung der Diskussion und damit es auch in Lüchow-Dannenberg gelesen werden kann: Exklusiv das Konsenspapier zum Atomausstieg, welches alle Ministerpräsidenten unterzeichnet haben und welches den Fahrplan zum Atomausstieg festmacht. Diese Vereinbarung soll wie es scheint, von einer seltsamen Koalition von Energieversorgern (die gerade eine Anwaltsarmee in Stellung bringen), der Partei die "Linke" und von verschiedenen Anti-AKW Initiativen zu Fall gebracht werden.

Vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe von Fukushima und der Notwendigkeit einer stabilen, sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Energieversorgung verständigen sich die Länder:


1. Ausstieg schnellstmöglich, unumkehrbar und geordnet;

Zeitplan: 7 + 1 AKW bereits jetzt, Rest bis spätestens Ende 2022

2. stufenweises Abschalten ist anzustreben; Schrittfolge ist verbindlich festzulegen

3. finanzielle Absicherung des Rückbaus einschließlich Forschungsreaktoren durch Betreiber und Bund

4. Kaltreserve möglichst durch konventionelle Kraftwerke, nicht über „stand by - Atomkraftwerk“

Ziel: stabile, sichere, bezahlbare Energieversorgung

5. EEG: keine Benachteiligung einzelner erneuerbarer Energien, sondern faire Behandlung von Offshore-/ Onshore-/ Photovoltaik / Biomasse (kleine dezentrale Anlagen)

6. Planungssicherheit für Betreiber von fossilen Kraftwerken und erneuerbare Energien sowie Kraftwärmekopplung (Novelle ist jetzt vorzulegen)

7. Beschleunigung aller Planungsprozesse (insbesondere Netzausbau); z.B. Abwägungsfaktor: Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit; Planfeststellung für den Netzausbau bleibt bei den Ländern;

8. Gebäudeeffizienz (KfW-Programm: Bund 1,5 Mrd. €, Länder fordern signifikante Erhöhung); Einigkeit bei steuerlicher Förderung (10 x 10 %); soziale Ausgewogenheit der Kostenbelastung im Mieter- und Vermieterverhältnis

9. Endlager: bundesweite ergebnisoffene Suche (unter Einbeziehung von Gorleben); neuer Konsens auf gesetzlicher Grundlage

10. Förderung von Energieforschung und Speichertechnologie

11. etwaige Entschädigungsverpflichtungen sind durch den Bund zu tragen

12. keine Benachteiligung von energieintensiven Unternehmen; keine Verschlechterung bei Eigenverbrauch; Vergütung bei negativer Regelungsenergie

13. Kompensation von Steuermindereinnahmen bei Ländern und Gemeinden durch den Bund;

14. Mitsprache der Länder bei der Ausgestaltung beim Energie- und Klima -Fonds

 

 

Foto: Roswitha Ziegler

 

Vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe von Fukushima und der Notwendigkeit

einer stabilen, sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Energieversorgung

verständigen sich die Länder:

1.

Ausstieg schnellstmöglich, unumkehrbar und geordnet;

Zeitplan: 7 + 1 AKW bereits jetzt, Rest bis spätestens Ende 2022

stufenweises

2.

festzulegen

Abschalten

ist

anzustreben;

Schrittfolge

ist

verbindlich

finanzielle Absicherung des Rückbaus einschließlich Forschungsreaktoren

3.

durch Betreiber und Bund

Kaltreserve möglichst durch konventionelle Kraftwerke, nicht über „stand by -

4.

Atomkraftwerk“

Ziel: stabile, sichere, bezahlbare Energieversorgung

5.

EEG: keine Benachteiligung einzelner erneuerbarer Energien, sondern

faire Behandlung von Offshore-/ Onshore-/ Photovoltaik / Biomasse (kleine

dezentrale Anlagen)

6.

Planungssicherheit für Betreiber von fossilen Kraftwerken und erneuerbare

Energien sowie Kraftwärmekopplung (Novelle ist jetzt vorzulegen)

7. Beschleunigung

z.B.

Planfeststellung für den Netzausbau bleibt bei den Ländern;

Abwägungsfaktor:

aller

Planungsprozesse

Klimaschutz

(insbesondere

und

Energieversorgungssicherheit;

Netzausbau);

Gebäudeeffizienz (KfW-Programm: Bund 1,5 Mrd. €, Länder fordern

8.

signifikante

10 %); soziale Ausgewogenheit der Kostenbelastung im Mieter- und

Vermieterverhältnis

Erhöhung);

Einigkeit

bei

steuerlicher

Förderung

(10

x

Endlager: bundesweite ergebnisoffene Suche (unter Einbeziehung von

9.

Gorleben); neuer Konsens auf gesetzlicher Grundlage

10.

Förderung von Energieforschung und Speichertechnologie

etwaige Entschädigungsverpflichtungen sind durch den Bund zu tragen

11.

12. keine

Verschlechterung

Regelungsenergie

Benachteiligung

von

bei

Eigenverbrauch;

energieintensiven

Unternehmen;

Vergütung

keine

bei

negativer

13.

Kompensation von Steuermindereinnahmen bei Ländern und Gemeinden

durch den Bund;

Mitsprache der Länder bei der Ausgestaltung beim Energie- und Klima -Fonds

14.



2011-06-19 ; von redaktion (autor),

ausstieg  

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