Als kleiner Beitrag zur Versachlichung der Diskussion und damit es auch in Lüchow-Dannenberg gelesen werden kann: Exklusiv das Konsenspapier zum Atomausstieg, welches alle Ministerpräsidenten unterzeichnet haben und welches den Fahrplan zum Atomausstieg festmacht. Diese Vereinbarung soll wie es scheint, von einer seltsamen Koalition von Energieversorgern (die gerade eine Anwaltsarmee in Stellung bringen), der Partei die "Linke" und von verschiedenen Anti-AKW Initiativen zu Fall gebracht werden.
Vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe von Fukushima und der Notwendigkeit einer stabilen, sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Energieversorgung verständigen sich die Länder:
1. Ausstieg schnellstmöglich, unumkehrbar und geordnet;
Zeitplan: 7 + 1 AKW bereits jetzt, Rest bis spätestens Ende 2022
2. stufenweises Abschalten ist anzustreben; Schrittfolge ist verbindlich festzulegen
3. finanzielle Absicherung des Rückbaus einschließlich Forschungsreaktoren durch Betreiber und Bund
4. Kaltreserve möglichst durch konventionelle Kraftwerke, nicht über „stand by - Atomkraftwerk“
Ziel: stabile, sichere, bezahlbare Energieversorgung
5. EEG: keine Benachteiligung einzelner erneuerbarer Energien, sondern faire Behandlung von Offshore-/ Onshore-/ Photovoltaik / Biomasse (kleine dezentrale Anlagen)
6. Planungssicherheit für Betreiber von fossilen Kraftwerken und erneuerbare Energien sowie Kraftwärmekopplung (Novelle ist jetzt vorzulegen)
7. Beschleunigung aller Planungsprozesse (insbesondere Netzausbau); z.B. Abwägungsfaktor: Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit; Planfeststellung für den Netzausbau bleibt bei den Ländern;
8. Gebäudeeffizienz (KfW-Programm: Bund 1,5 Mrd. €, Länder fordern signifikante Erhöhung); Einigkeit bei steuerlicher Förderung (10 x 10 %); soziale Ausgewogenheit der Kostenbelastung im Mieter- und Vermieterverhältnis
9. Endlager: bundesweite ergebnisoffene Suche (unter Einbeziehung von Gorleben); neuer Konsens auf gesetzlicher Grundlage
10. Förderung von Energieforschung und Speichertechnologie
11. etwaige Entschädigungsverpflichtungen sind durch den Bund zu tragen
12. keine Benachteiligung von energieintensiven Unternehmen; keine Verschlechterung bei Eigenverbrauch; Vergütung bei negativer Regelungsenergie
13. Kompensation von Steuermindereinnahmen bei Ländern und Gemeinden durch den Bund;
14. Mitsprache der Länder bei der Ausgestaltung beim Energie- und Klima -Fonds
Foto: Roswitha Ziegler
einer stabilen, sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Energieversorgung
verständigen sich die Länder:
1.
Ausstieg schnellstmöglich, unumkehrbar und geordnet;
Zeitplan: 7 + 1 AKW bereits jetzt, Rest bis spätestens Ende 2022
stufenweises
2.
festzulegen
Abschalten
ist
anzustreben;
Schrittfolge
ist
verbindlich
finanzielle Absicherung des Rückbaus einschließlich Forschungsreaktoren
3.
durch Betreiber und Bund
Kaltreserve möglichst durch konventionelle Kraftwerke, nicht über „stand by -
4.
Atomkraftwerk“
Ziel: stabile, sichere, bezahlbare Energieversorgung
5.
EEG: keine Benachteiligung einzelner erneuerbarer Energien, sondern
faire Behandlung von Offshore-/ Onshore-/ Photovoltaik / Biomasse (kleine
dezentrale Anlagen)
6.
Planungssicherheit für Betreiber von fossilen Kraftwerken und erneuerbare
Energien sowie Kraftwärmekopplung (Novelle ist jetzt vorzulegen)
7. Beschleunigung
z.B.
Planfeststellung für den Netzausbau bleibt bei den Ländern;
Abwägungsfaktor:
aller
Planungsprozesse
Klimaschutz
(insbesondere
und
Energieversorgungssicherheit;
Netzausbau);
Gebäudeeffizienz (KfW-Programm: Bund 1,5 Mrd. €, Länder fordern
8.
signifikante
10 %); soziale Ausgewogenheit der Kostenbelastung im Mieter- und
Vermieterverhältnis
Erhöhung);
Einigkeit
bei
steuerlicher
Förderung
(10
x
Endlager: bundesweite ergebnisoffene Suche (unter Einbeziehung von
9.
Gorleben); neuer Konsens auf gesetzlicher Grundlage
10.
Förderung von Energieforschung und Speichertechnologie
etwaige Entschädigungsverpflichtungen sind durch den Bund zu tragen
11.
12. keine
Verschlechterung
Regelungsenergie
Benachteiligung
von
bei
Eigenverbrauch;
energieintensiven
Unternehmen;
Vergütung
keine
bei
negativer
13.
Kompensation von Steuermindereinnahmen bei Ländern und Gemeinden
durch den Bund;
Mitsprache der Länder bei der Ausgestaltung beim Energie- und Klima -Fonds
14.