Seit dem 1. Januar ist das getrennte Sammeln von Küchen- und Speiseabfällen in Niedersachsen Pflicht. Wie das Umweltministerium am Montag mitteilte, ist es nicht bereit, hier Ausnahmen zuzulassen. Der Landkreis hofft nun, in Gesprächen eine andere Lösung zu finden.
Niemand will die Biotonne. Weder die Kreisverwaltung noch die weitaus größte Anzahl der Bürger. Dies ergab eine Umfrage, die im vergangenen Jahr vom Landkreis durcheführt worden war. In den allermeisten Fällen antworteten die Einwohner, dass sie ihre Küchen- und Speiseabfälle dem Komposthaufen im eigenen Garten übergeben, um daraus später wertvolle Gartenerde zu gewinnen.
Genau das will der Bund mit dem neuen "Kreislaufwirtschaftsgesetz" erreichen, welches zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Doch das flächendeckende Vorhandensein privater Kompostierungsanlagen reicht dem Land zur Einhaltung der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen nicht aus.
"Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten haben Biotonnen oder entsprechende Sammelsysteme für Küchen- und Speiseabfälle und Grünabfälle bereitzustellen," fordert das Niedersächsische Umweltministerium in einer aktuellen Mitteilung. In Sachen Grünabfälle funktioniere die getrennte Sammlung ja inzwischen, auch hätten die meisten Landkreise bereits eine Lösung zur Umstellung auf die getrennte Sammlung entwickel.t "Bei den Küchen- und Speiseabfällen steht die Umsetzung nur noch in acht von insgesamt 49 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten aus," informierte das Ministerium am Montag in Hannover." Dieses Ergebnis zeigt," so Umweltminister Stefan Wenzel am Montag, "dass die getrennte Sammlung von Bioabfällen technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und auch auf große Akzeptanz trifft."
Aktuell zeigt sich das Land in Sachen Biotonne wenig kompromissbereit. "Auch die zum Teil noch in anderen Entsorgungszusammenschlüssen oder an anderweitige langfristige Verträge gebundenen Landkreise und Städte müssten auf Dauer der gesetzlichen Regelung entsprechen," so das Umweltministerium und führt dabei auch ökologische Gründe an. "Dies ist auch ein Gebot der Gleichbehandlung. Generelle oder allgemeine Ausnahmen von der Getrenntsammlungspflicht hat der Bund als Gesetzgeber nicht vorgesehen."
Die betroffenen acht öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger würden nun erneut vom Ministerium aufgefordert, entsprechende Lösungen vorzulegen, um dem Bundesgesetz Folge zu leisten. "Die Experten unseres Hauses werden dabei gern behilflich sein, indem sie weiterhin bei der Klärung von fachlichen oder rechtlichen Fragen unterstützen."
Einer dieser acht Landkreise ist Lüchow-Dannenberg. Für den Fachdienst Abfall ist klar: die getrennte Sammlung von Bioabfall und Grünabfällen ist für den Landkreis viel zu teuer. .... Deshalb will die Kreisverwaltung im Frühjahr noch einmal Gespräche mit dem Land führen, um doch noch zu einer Ausnahmeregelung bzw. einer anderen Lösung zu kommen. "Bei den bisherigen Gesprächen wurde uns durchaus von Seiten des Ministeriums signalisiert, dass es eine Sonderlösung für uns geben könne," so Martin Unterste-Wilms, Fachdienstleiter Abfall beim Landkreis. Deshalb ist er verwundert, dass das Land jetzt per Pressemitteilung wesentlich kompromisslosere Töne anschlägt. Unterste-Wilms hofft nun, dass die Verwaltung es schafft, den Bürgern Lüchow-Dannenbergs eine 20 - 40 %ige Steigerung der Abfallgebühren zu ersparen.
Denn schon beim Kreistag im September 2013 hatte die Kreisverwaltung erklärt, dass sie für den Fall der Ablehnung bereits Alternativplanungen in der Schublade habe - diese würden aber eine "zweifach prozentuale" Anhebung der Müllgebühren zur Folge haben.
Foto / F Moreau Lille 3 : Trotz zahlreicher privater Komposthaufen in der Region besteht das Land auf Einführung der Bio-Mülltonne.