Thema: fracking

Landesbergamt erteilt Aufsuchungserlaubnis

Das Frackingverfahren zur Erschließung sogenannter "unkonventioeller" Erdgasvorkommen bleibt umstritten. Das Landesbergamt in Celle hat jetzt jedoch zwei Unternehmen gestattet, die ersten Untersuchungsarbeiten auf drei Feldern zu starten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Bergbehörde hat jetzt Aufsuchungserlaubnisse auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) für drei Felder im Nordosten von Niedersachsen erteilt. Das US-Unternehmen Blue Mountain Exploration LLC erhielt für die Felder Oldendorf (ca. 850 km²) und Lüneburg (ca. 700 km²) eine Erlaubnis, das in Berlin ansässige Unternehmen PRD Energy GmbH darf im Feld Uelzen (ca. 900 km²) aufsuchen. Die Erlaubnisse, die die Landkreise Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen berühren, sind bis zum 31.12.2017 befristet.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (auf)suchen zu dürfen. Wie das Landesbergamt ausführt, berechtigt eine solche Erlaubnis jedoch nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen, wie z. B. dem Niederbringen von Erkundungsbohrungen oder seismische Untersuchungen. "Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen," so das LBEG.

Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des  Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z.B. Landkreise als untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. "Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet," so die Genehmigungsbehörde weiter.

Die Anwendung des Frackings muss gesondert beantragt werden

"Im Zusammenhang mit der Erteilung von Erlaubnissen wird aktuell vielfach die Technologie des Hydraulic Fracturings diskutiert," erläutert die Genehmigungsbehörde. "Mit Fracking-Maßnahmen, für die immer ein gesondertes Betriebsplanverfahren durchzuführen ist,  kann die Förderung von Erdgas und Erdöl entweder verbessert oder erst ermöglicht werden. Fracking ist allerdings keine typische Aufsuchungstätigkeit."

Auf gut deutsch: Die aktuelle Genehmigung erlaubt allenfalls die Suche nach Erdöl- und Erdgas, aber nicht die Förderung der Brennstoffe. Dafür sind weitere Genehmigungsverfahren unter Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.

Nähere und aktuelle Informationen über die einzelnen Erlaubnisse und Bewilligungen (Gebiet, Unternehmen, etc.) enthält der NIBIS-Kartenserver auf der Homepage des LBEG.

Genehmigungstermin im Dienste der Lobby?

Für die grüne Landtagsabgeordnete Miriam Staudte ist die Genehmigung ein Tag nach der Landtagswahl ein Unding: "Es kann nicht sein, dass absichtlich zwischen Wahl und Einsetzen einer neuen Landesregierung vom LBEG vollendete Tatsachen für eine verfehlte Lobbypolitik geschaffen werden, obwohl das Amt die Kritik der bisherigen Opposition an seinem Verhalten kennt.“ Staudte vermutet, dass das Thema bewusst aus dem Wahlkampf herausgehalten werden sollte.

Gegenüber Medien hat das Wirtschaftsministerium klargestellt, dass mit "der bergrechtlichen Erlaubnis die Antragsteller in den jeweiligen Gebieten grundsätzlich nach Erdöl und Erdgas suchen dürfen. Aber noch dürften sie dort "keinen Schritt machen". Zunächst müsse das ,Wie' in einem weiteren Verfahren festgelegt werden.“

Kritiker der Frackingmethode befürchten schon länger, dass bei einer späteren womöglichen Förderung das umstrittene Verfahren eingesetzt werden könnte. Beim "Fracking" werden unterirdische Erdgas- und Erdöllager durch Sprengungen, Einpressungen und Ausspülungen unter Beigabe von Sand und Chemikalien "aufgeschlossen". Auch das Bundesumweltamt hatte vor einiger Zeit mit einem eigenen Gutachten davor gewarnt, das Frackingverfahren ohne strenge Umwelt- und Sicherheitsauflagen zu genehmigen. 

Grafik / LBEG: Die Karte zeigt grob schraffiert die drei neuen Erlaubnisfelder - klein schraffiert, die Erlaubnisfelder, in denen schon länger nach Kohlenwasserstoffen gesucht werden darf - zum Beispiel im Südkreis Lüchow-Dannenbergs. Der Unterschied: in diesen Erlaubnisfeldern war bisher keine Rede davon, dort mit der Frackingmethode arbeiten zu wollen. Für die drei neuen Erlaubnisfelder haben die beteiligten Firmen die Anwendung des Frackingverfahrens allerdings angekündigt.





2013-01-23 ; von

fracking   umwelt   niedersachsen  

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