Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte am 30. November 2012 beantragt, den ursprünglichen Hauptbetriebsplan vom 01. Oktober 2010 um weitere sechs Monate bis zum 30. Juni 2013 zu verlängern. Eine Weiterführung der Erkundungsmaßnahmen ist in dem jetzt beantragten Geltungszeitraum nicht geplant.
Somit bleibt es faktisch bei dem seit dem 6. November 2012 geltenden Stopp der Erkundungsarbeiten. Mit der Verlängerung des Hauptbetriebsplans können Arbeiten zur Erhaltung der so genannten Vitalfunktionen des Bergwerks jetzt wieder in der eigenen Verantwortung des BfS durchgeführt werden.
In Anbetracht der zurzeit ruhenden Konsensgespräche zur bundesweiten Suche nach einem Endlager ist derzeit offen, ob und wann die Erkundungsarbeiten in Gorleben fortgesetzt werden.