Thema: salzstock

Landeskirche unterstützt Salzstock-Klage

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers unterstützt die Klage der Kirchengemeinde Gartow gegen die Zulassung der Arbeiten zur Fortsetzung der Erkundung des Gorlebener Salzstocks. Dies haben Vertreter der Landeskirche am Donnerstag in Hannover gegenüber der Presse erklärt.

Eingereicht hat die Kirchengemeinde Gartow ihre Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg ebenfalls am Donnerstag. Die Gemeinde, sie verfügt über Grundstücke und Salzrechte im Erkundungsgebiet, klagt gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld wegen Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben bis zum 30.September 2020. Auch richtet sich die Klage gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010/2012 für das Bergwerk Gorleben zur Erkundung des Salzstocks Gorleben. 

Für Erkundung nach Atomrecht

Als Vertreter der Kirche waren zur Pressekonferenz in Sachen Salzstock-Klage der geistliche Vizepräsident des Landeskirchenamtes, Arend de Vries, Propst Wichert-von Holten aus Lüchow, Gartows Pastor Eckhard Kruse als Endlagerbeauftragter der Landeskirche sowie Rechtsanwalt Nikolaus Piontek erschienen. Wie seitens der Landeskirche erinnert wurde, begleite sie den Prozess der Erkundung des Salzstocks von Anfang an. Grundsätzlich sei die Kirche nicht gegen Erkundungen, sie halte jedoch - zusammen mit der Kirchengemeinde Gartow - die folgenden von der Landessynode beschlossenen notwendigen Bedingungen für nicht gegeben:

1. gleichzeitige Erkundung mindestens eines weiteren Standortes und eines anderen Wirtsgesteins als Salz,

2. in einem transparenten öffentlichen Verfahren entwickelte standortunabhängige Sicherheitskriterien nach internationalem Standard,

3. Erkundung nach den Regeln des Atomrechts statt des Bergrechts, damit unter dessen speziellen Beteiligungsformen für Bürgerinnen und Bürger. 

Verpflichtet zur Bewahrung der Schöpfung

Kirchenamts-Vizepräsident Arend de Vries erklärte in Hannover: Aufgrund ihres biblischen Auftrags sei die Kirche verpflichtet, sich mit allem Nachdruck für die Bewahrung und verantwortliche Bebauung der Schöpfung einzusetzen. Entscheidungen und Maßnahmen müssten am Kriterium der Risikovermeidung für Mensch und Natur gemessen werden und bis in eine weit entfernte Zukunft Bestand haben. Wörtlich sagte de Vries: „Aufgrund des außerordentlich hohen Gefährdungspotentials der Endlagerung hoch-radioaktiver wärmeentwickelnder Abfälle müssen strengste Maßstäbe für die Sicherheit eines Endlagers gelten. Unserer Meinung nach bedarf es bei einer Entscheidung dieser Reichweite eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses, der Parteien, gesellschaftliche Gruppen und Wahlperioden übergreift".


Appell zur Gewaltlosigkeit

Die hannoversche Landeskirche habe großes Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung im Wendland und erwarte von den politisch Verantwortlichen, dass den betroffenen Menschen Vertrauen entgegengebracht wird, dass sie in sämtliche Prozesse einbezogen werden und die Erkundung transparent, nachprüfbar und ergebnisoffen durchgeführt wird. Deshalb unterstütze die Landeskirche,   ebenso wie der evangelische Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg, die Klage der Kirchengemeinde Gartow. Im Blick auf den Castor-Transport appelliert die Landeskirche an alle Beteiligten, „sich ihrer Friedenspflicht bewusst zu sein und Gewaltlosigkeit zu üben.“




2010-10-21 ; von Hagen Jung (autor),

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