Vor kurzem wurde bekannt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue und ihre Gemeinden seit Jahren weder Eröffnungsbilanzen noch Haushaltsabschlüsse erstellt haben. Diese Situation gefährdet nun den Entschuldungsvertrag, den die Samtgemeinde mit dem Land abschließen wollte.
Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete am Freitag über die Mißstände in den Kämmereien der beteiligten Gemeinden. Landrat Jürgen Schulz hat sich noch am gleichen Tage mit den Verwaltungsspitzen der Elbtalaue-Gemeinde zusammengesetzt und ist nun der Ansicht, "dass in der Behördenabsprache hoffnungsvolle Ziele abgesteckt werden konnten".
Konkret geht es nach einer Mitteilung des Landrats
darum, dass die Samtgemeinde Elbtalaue seit Gründung keine
Eröffnungsbilanz und demzufolge bisher auch keine Jahresabschlüsse,
Prüfungen und Entlastungen besitzt. Die Mitgliedsgemeinden der
ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) verfügten zwar jetzt über
Eröffnungsbilanzen, so Schulz. Erste Jahresabschlüsse seit der Umstellung auf die
sogenannte „Doppik“ - das ist der 01.01.2004 - stünden auch hier
weitestgehend aus. Die Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Samtgemeinde
Hitzacker verfügten ebenfalls seit der Gründung der neuen Samtgemeinde
Elbtalaue noch nicht über die notwendige Eröffnungsbilanz.
„Jeder einzelne Schritt der Verzögerung konnte in dem Gespräch von den Vertretern der Samtgemeinde Elbtalaue erklärt
werden, dabei hat man aber den Blick für die Gesamtsituation verloren
und das ist nach so vielen Jahren der Umstellungsprobleme absolut nicht
mehr akzeptabel“ so Landrat Jürgen Schulz. „Ich kann auch weder dem
gemeinsamen Prüfungsamt des Landkreises Lüneburg noch der eigenen
Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung dynamisches Handeln bescheinigen,
aber die Verantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben liegt
bei der Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue“, so der Landrat.
Die Samtgemeindeverwaltung habe nun
Personalumschichtungen und andere organisatorische Schritte zugesagt.
Daraus resultiert die verbindliche Verabredung, dass als Basis für alle
noch notwendigen nächsten Schritte, schnellstmöglich, spätestens aber
bis zum Jahresende 2013, sämtliche fehlenden Eröffnungsbilanzen
vorgelegt werden. Dort, wo diese bereits bestehen, wurde mit den
gleichen Fristen die Vorlage erster Jahresabschlüsse verbindlich
vereinbart. Durch diese Erklärungen können aufsichtsbehördliche
Anordnungen zunächst vermieden werden.
Auch das Rechnungsprüfungsamt
habe sofortige Prüfungen der jeweiligen Vorlagen zugesagt. Dadurch
werden erste verlässliche Basisunterlagen geschaffen, mit denen dann
schnellstmöglich zu Beginn des nächsten Jahres die aufgestauten
Haushaltsschritte abgearbeitet werden müssen. „Ich bin zuversichtlich,
dass allen Beteiligten nach dem Gespräch in der vergangenen Woche
die Bedeutung und der Ernst der Lage klar geworden ist“, so Landrat
Jürgen Schulz „und dass nun zügigst erste verbindliche Unterlagen
beigebracht werden.“
Für den Fall, dass sich erneut Widrigkeiten in der Bearbeitung einstellen, bestand sowohl für die Samtgemeindeverwaltung als auch für das Rechnungsprüfungsamt Einigkeit darin, gegebenenfalls externe Hilfe durch Wirtschaftsprüfer ins Haus zu holen. Die Bürgermeister der beteiligten Städte und Gemeinden aus der Samtgemeinde Elbtalaue haben zur Unterstützung dieser zugesagten Bemühungen solidarisch ihr Vertrauen ausgesprochen.
Für den Zukunftsvertrag, den die Samtgemeinde mit dem Land abschließen will, haben die Versäumnisse der Verwaltung wohl keine Konsequenzen, schätzt der Landrat die Situation ein.