Der Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch berufsfremde Investoren soll erschwert werden. Dazu hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf entwickelt, der Ende des Monats im Landtagsplenum beschlossen werden soll.
Mit einem Gesetzesentwurf möchte die niedersächsische Landesregierung
dem Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Investoren
entgegenwirken.
Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Der
Gesetzentwurf trägt den Entwicklungszielen und dem Entwicklungsbedarf
der familiengeführten Betriebe Rechnung. Wir möchten
dazu beitragen, dass landwirtschaftliche Flächen vorwiegend Landwirten
zugutekommen,
die die Flächen auch selbst bewirtschaften!"
Warum ist das wichtig? Vor allem im Westen Niedersachsens wird es für Landwirte immer schwieriger und teurer, Flächen für ihren Betrieb zu kaufen oder zu pachten. Investoren die nichts mit Landwirtschaft zu tun haben, kaufen aus Spekulationsgründen vermehrt bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen auf.
Konkret sieht der
Gesetzentwurf vor, dass die Freigrenzen für die Genehmigungspflicht von land-
und forstwirtschaftlichem Flächenerwerb, für
die Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Ausübung des
Vorkaufsrechts auf einen halben Hektar abgesenkt werden. Dadurch soll ein
größerer Teil des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs durch die
Genehmigungsbehörden überprüft werden können.
Die Freigrenze für die Genehmigungspflicht von
Flächenerwerben liegt bislang bei einem Hektar, die Freigrenze für die
Anzeigepflicht von Landpachtverträgen und die Grundstücksmindestgröße für die
Ausübung des Vorkaufsrechts bei zwei Hektar. Diese Vorgaben sollen - so
der Vorschlag - jeweils auf einen halben Hektar abgesenkt werden.
Miriam Staudte, Landtagsabgeordnete Bündnis 90/Die Grünen kritisiert den Gesetzesentwurf als bei weitem nicht ausreichend. "Unser Gesetzesentwurf zur Sicherung und zum Ausbau einer bäuerlichen Agrarstruktur, den wir im September vergangenen Jahres eingebracht hatten, geht wesentlich weiter." Vor allem müsse eine Preisbremse bei Flächenverkäufen eingezogen werden, so Staudte. Der Grünen-Entwurf wird immer noch diskutiert - vielleicht.
Adolf Tebel, stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbandes Nordost-Niedersachsen begrüßt die Gesetzesinitiative der Landesregierung: "Das Problem ist in unserem Landkreis zwar noch nicht relevant, da die Landwirte hier größere Flächen besitzen. Dennoch ist es richtig, die Flächengrößen für die Genehmigungspflicht herabzusetzen."
Tebel erläutert, dass es nicht ohne größeren Aufwand möglich ist, kleinere "Kuchen"stücke aus einer größeren landwirtschaftlichen Fläche einzeln zu verkaufen. Das erfordere ein formelles Teilungs- und Genehmigungsverfahren. Das werde so teuer, dass es nicht mehr wirtschaftlich sei. Außerdem: "Wenn wir merken, dass mit einer Aufteilung getrickst werden soll, können wir die Genehmigung für den Verkauf wieder zurückziehen."
Mit "wir" meint Tebel den Grundstücksverkehrsausschuss, der sich aus zwei Vertretern des Bauernverbandes, einem Arbeitnehmervertreter und zwei Kreistagsabgeordneten zusammensetzt. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen und vom Kreistag bestätigt. Er ist ein eigenständiger Ausschuss, der von der Verwaltung koordiniert wird und dessen Entscheidungen nicht vom Kreistag abgesegnet werden müssen.