Am 9.12.08 wurde vor dem Amtsgericht Lüneburg gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte verhandelt, nach dem fast zweistündigen Gerichtsverfahren stellte der Richter das Baumkletter-Verfahren ein. Ein Sieg für die Kletteraktivistin, doch sofort danach wurde sie im Gericht verhaftet.
Grund dafür waren nicht bezahlte Verfahrenskosten - also eine zivilrechtliche Forderung. Ein Gerichtsvollzieher wollten mit der Erzwingungshaft die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung erzwingen. Die Französin verlange aber eine Übersetzung ins Französische bevor sie diese unterschreiben würde.
"Ich kann schon gut Deutsch, aber das ist nicht meine Muttersprache. Und das Verzeichnis kommt mir schon ziemlich kompliziert vor, mit vielen Fachbegriffen. Ich bin mir nicht sicher alles richtig verstanden zu haben." Die Gerichtsvollzieher gingen auf ihre Forderung nicht ein, es wurde ihr zudem verwehrt, die französische Botschaft zu benachrichtigen. Sie wanderte ins benachbarte Gefängnis.
Eine schlechte Idee, wie sich schnell herausstellte: nach eigenen Angaben war Cécile Lecomte am Gerüst einer Wendeltreppe der JVA bis zum Dachfenster vier Stockwerke hoch geklettert und hielt in luftiger Höhe eine Weile aus. Die Anstaltsbeamten mussten Alarm auslösen. Die Verstärkung „pflückte sie“ anschließend herunter.
Nach vier Stunden war sie bereit zu unterschreiben und wurde umgehend entlassen.
(Symbol-)Foto: Höheninterventions Team im Einsatz
Mehr über Cecile Lecomte und Klettern:
Erzwingungshaft: Der Preis der Unfreiheit - unsere Putze rechnet nach
Das Höhen Interventionsteam im Einsatz beim Castor