Im neuen Entwurf des Landesraumordnungsprogramms wird die Nutzung von Wald für Windkraftanlagen grundsätzlich erlaubt. Die Landesregierung hat nun beschlossen, das Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Ein Landesraumordnungsprogramm legt unter anderem fest, welche Nutzungsformen im Lande favorisiert werden, wievel Flächenanteile für bestimmte Nutzungen vorgehalten werden müssen - und wo welche Nutzungen erlaubt sind und wo nicht.
Im neuesten Entwurf wird der Bau von Windkraftanlagen (WEA) im Wald möglich gemacht: "Wald kann für die windenergetische Nutzung unter Berücksichtigung seiner vielfältigen Funktionen und seiner Bedeutung für den Klimaschutz ... in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. So ist der Bau von WEAs z. B. in Biosphärengebieten, in Naturschutzgebieten oder in historischen alten Wäldern nicht erlaubt.
Am Dienstag hat die Landesregierung den Entwurf zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens freigegeben.
Behörden,
Verbände, Kammern sowie alle Bürgerinnen und Bürger können sich unter https://www.lrop-online.de/
Ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Neugestaltung des LROP liegt auf Festlegungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien. „Der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren
Energien ist Voraussetzung für Klimaschutz. Mit dem LROP stellen wir die
Weichen dafür. Wir wollen die installierte Leistung
der Windkraft an Land auf 20 GW bis 2030 erhöhen. Dazu
wollen wir auch Waldstandorte für Windkraftanlagen ermöglichen,
soweit sie die am Runden Tisch verabredeten Kriterien
erfüllen," so Umweltminister Olaf Lies. "Insgesamt sollen 1,4 Prozent der Landesfläche
bereitgestellt werden. Und da soll noch nicht Schluss
sein. Ab 2030 sollen 2,1 Prozent der Fläche zur
Verfügung stehen."
Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aktualisierung von Festlegungen zum landesweiten Biotopverbund, zu Natura 2000-Gebieten und zur Trinkwassergewinnung. Erstmalig werden Festlegungen zum Schutz kultureller Sachgüter und historischer Kulturlandschaften getroffen.
Neu aufgenommen werden zudem Grundsätze zum
klimagerechten Waldumbau, zur Begrenzung der Neuversiegelung von Böden und zum
ökologischen Landbau.
Die Entwurfsunterlagen stehen
unter https://www.lrop-online.de/
Vom 20. Januar 2021 bis zum
5. März 2021 besteht für jedermann Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des LROP zu
äußern. Hierfür soll vorzugsweise die dann unter „www.LROP-online.de"
bereitstehende Beteiligungsplattform genutzt werden. Stellungnahmen können aber
auch elektronisch an die E-Mailadresse
„LROP-Fortschreibung@ML.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des
LROP überarbeitet und voraussichtlich im Sommer 2021 erneut in die Beteiligung
gegeben. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erhält der Niedersächsische
Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachfolgend wird die LROP-Änderung durch
die Landesregierung beschlossen.
Bild | Thomas B. auf Pixabay: Windkraftanlagen im Wald erlauben - das ist nicht nur bei Naturschützern ein Reizthema. Im neuesten Entwurf des Raumordnungsprogramms wird dies grundsätzlich erlaubt - Ausnahmen sind allerdings auch festgelegt.