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LSE: Kreistagsbeschluss unwirksam

Frust für die Angestellten der LSE: Der Landkreis ist nach einer verwaltungsrechtlichen Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass der am Montag vom Kreistag gefasste Beschluss, dass die LSE dem Arbeitgeberverband beitreten soll, unwirksam ist. 

In einer Pressemitteilung hatte LSE-Geschäftsführerin Alexandra Reisener am Dienstag mitgeteilt, dass man den Kreistagsbeschluss "kurzfristig überprüfen" werde. Diese Formulierung ließ Düsteres ahnen. 

Und tatsächlich: am Mittwoch teilte die Kreisverwaltung mit, dass der Kreistagsbeschluss zum Betritt der LSE in den Arbeitgeberverband unwirksam sei. Hintergrund ist ein verwaltungsrechtliches Problem: die Beschlussvorlage zur LSE-Tarifbindung ist in der Sitzung in wesentlichen Teilen verändert worden. Diese waren vorher nicht in den zuständigen Fachausschüssen oder dem Kreisausschuss beraten worden. Das ist aber nach dem Kommunalverfassungsgesetz nicht erlaubt. 

"In dem ursprünglichen Beschlussvorschlag war eine Prüfung hinsichtlich einer möglichen Tarifbindung Inhalt," so die Kreisverwaltung in einer Mitteilung. "In der geänderten Tischvorlage wurde ganz konkret beschlossen, dass die LSE GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft des Landkreises, zum frühestmöglichen Zeitpunkt dem Arbeitgeberverband beitreten soll." Somit habe der Beschluss weitreichende Folgen, die in den zuständigen Ausschüssen nicht vorberaten worden sei, so die Kreisverwaltung weiter. 

Der Antrag muss nun neu gestellt und in den Gremien - und dann im Kreistag - beraten und beschlossen werden. 

HINTERGRUND

Die Kreisverwaltung erläutert, dass im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vorgeschrieben sei, dass Beschlüsse des Kreistags zwingend im Hauptausschuss zu beraten sind. "Ziel ist, dass Beschlüsse der Vertretung nicht voreilig oder übereilt, sondern auf der Grundlage von Vorberatungen gefasst werden," so die Kreisverwaltung. "Es wird hier auch von einem „Überraschungsschutz“ gesprochen. Es ist dem Hauptausschuss auch nicht möglich, auf die ihm obliegende Vorbereitung zu verzichten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass auch der Kreistag den Kreisausschuss in der Vorberatung nicht umgehen kann.

Foto | Angelika Blank: Am Montag freuten sich die LSE-Streikenden noch über den vermeintlichen Erfolg, den sie beim Kreistag errungen hatten. 




2022-12-15 ; von Angelika Blank (autor),
in 29439 Lüchow, Deutschland

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