Am Mittwoch veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium den lange erwarteten Windenergieerlass. Darin werden für Lüchow-Dannenberg mehr Potenzialflächen für Windkraft vorgesehen als in früheren Entwürfen.
1,65 % seiner Gesamtfläche soll der Landkreis Lüchow-Dannenberg für Windkraft zur Verfügung stellen. So sieht es der Windkrafterlass vor, den das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) am Mittwoch zur Verbandsbeteiligung freigab. Das entspricht 2027,25 Hektar der Landkreisfläche.
Mit diesem Anteil soll sich Lüchow-Dannenberg an dem Landesziel beteiligen, 7,1 % seiner (Landes)Flächen für die Windkraftproduktion vorzusehen. Gleichzeitig gibt der Erlass allerdings den Kommunen die Möglichkeit, weitestgehend selbst zu entscheiden, in welchem Umfang sie Windkraft in ihrem Wirkungsbereich zu lassen wollen.
Zur Frage des "substanziellen Ausbaus" äußert sich der Erlass nur vage: es müsse der Windkraftnutzung "hinreichend Raum" gemäß dem Bundesbaugesetz gegeben werden, heißt es in dem Entwurf.
Im Kreishaus schätzt man den jetzt vorgelegten Windkrafterlass für nicht sonderlich bindend ein. Denn der Erlass ist für die Kommunen nur dann verbindlich, soweit sie im übertragenen Wirkungskreis als Immissionsschutz- und Bauaufsichtsbehörden, Naturschutzbehörden oder sonstige nachgeordnete Behörden bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen tätig werden.
Bei der Regionalplanung aber, in dessen Rahmen das Regionale Raumordnungsprogramm erstellt wird, gilt der Erlass nur als "Orientierungshilfe zur Abwägung". Es wird also weiterhin beim Kreistag liegen, über Ausweitung oder Begrenzung der Windkraftanlagen in Lüchow-Dannenberg zu beschließen.
Der vollständige Windenergieerlass nebst Anlagen steht hier! zum Download zur Verfügung.
Foto / Angelika Blank: Windkraftproduktion - wie hier auf dem Thurauer Berg - soll nach dem Willen vieler Gegner in Lüchow-Dannenberg nicht weiter ausgebaut werden.